Antwort
Wie sieht es denn aus wenn man in einem Jahr erst angestellt und dann selbständig und damit freiwillig versichert war? In meinem Fall habe Aktiengewinne zu der Zeit erwirtschaftet, als ich noch angestellt war (bis 30.09.). Bei der Berechnung der Beiträge als freiwillig versicherte Selbständige (ab 1.10.) wurden die Gewinne dennoch hinzugezogen. Ist das korrekt?