1.Es geht um ein Haus, welches von zwei Geschwistern, der Mutter und Tante und dem Ehemann der Mutter bewohnt wird. Die Tante ist 69, die Mutter 72, der Vater 81. Der Wert für Haus und Grundstück wird auf ca. 350 Tsd Euro geschätzt. Die Tante möchte eine Schenkung an die Nichten, die Mutter und den Mann unter der Prämisse Niesbrauch und Wohnrecht machen. Das Niesbrauchrecht beträgt ca. 60Tsd Euro. Eine der Nichten ist erkrankt und wird evtl. nicht mehr arbeiten können. Wie verhält es sich mit der Schenkung, wenn die Tante zum Pflegefall wird und die Beschenkten, also die Nichten, die Schwester und deren Ehemann nicht für die Pflege aufkommen können? Kann das Sozialamt die Schenkung der Haushälfte vor der 10 JahresFrist rückgängig machen und diese dann sozusagen pfänden?

2. Wie verhält es sich, wenn ein Testament der Tante besteht, in dem die Nichten begünstigt werden (beim Erben der Haushälfte würde für beide Begünstigten Stkl 2 als Erbschaftssteuer angesetzt werden)die Tante aber vorzeitig krank und zum Pflegefall wird?

3. Wie verhält es sich bei der Mutter, wenn es dort einen Pflegefall gibt und niemand dafür aufkommen kann, geht dann die Hälfte der Mutter ans Amt?

Vielen Dank