Antwort
Wenn dein Auto Schaden genommen hat ja und wenn er wissentlich davon gefahren ist.
Wenn dein Auto Schaden genommen hat ja und wenn er wissentlich davon gefahren ist.
Man kann schon, man sollte nur nicht.
Der 2. Minijob sollte deinem Arbeitgeber bekannt sein und wenn der spitz kriegt, dass du dort arbeitest aber bei ihm nicht ... wirft dies sicherlich einige fragen auf
Nun, in erster Linie hast Du ihr die Bilder ja freiwillig gegeben. 1. Fehler.
Desweiteren kann man bei so einer vagen Bedrohung erst handeln, wenn es geschehen ist.