natürlich haften auch Radfahrer, schau mal das Urteil an: http://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Frankfurt-am-Main_4-U-8811_Geisterfahrt-Befahren-der-Busspur-mit-einem-Fahrrad-entgegen-der-Fahrtrichtung-ist-grob-verkehrswidrig.news15131.htm

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Seite kenn ich leider keine, aber ich bin sicher: im Dezember bekommst Du Gartengeräte günstig, im August Motorräder und im Herbst sind auch Fahrräder billiger.

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vielleicht ist Stundung eine Möglichkeit in Deinem Fall: http://www.finanzfrage.net/frage/ist-eine-stundung-der-erbschaftssteuer-moeglich-wenn-immobilie-sonst-verkauft-werden-muesste

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ganz wichtig: eine Vereins-u. eine Vermögensschaden-Haftpflicht abschließen. Die Gesetzl. UV gilt zwar für Ehrenamtl. Helfer, aber nicht für Vorstände. Für manche Ehrenämter wie zB. Selbsthilfegruppe oder Bürgerinitiative gibt es je nach Bundesland auch Ehrenamtsversicherungen-diese wiederrum gibts nicht für Vereine. Der Schutz ist kostenlos. Also je nach dem um welche Art von Vereinigung es sich handelt solltest Du die Auswahl treffen

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wenig Infos zur Sache, redest Du von privaten Schulden die bezahlt werden müssen, von einem Sparvertrag, von einem Darlehensvertrag-gibts einen Vertrag hierzu-so ist die Frage nicht schlüssig und demzufolge nicht zu beantworten

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diese Frage tauchte hier schon öfters auf -ich sage ja-wie sonst können andere davor gewarnt werden, daß ein Taschendieb umgeht, außerdem willst Du deine Sachen ja wieder haben wenn sie gefunden werden. Und wenn jemand mit den darin enthaltenen Karten/Ausweisdaten Unfug treibt, wäre es gut, wenn du später belegen kannst. daß du es nicht warst http://www.gutefrage.net/frage/geldboerse-verloren-muss-ich-das-der-polizei-melden-oder-nur-bei-diebstahl

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