Hallo,


ich habe in meinem vermieteten Einfamilienhaus im letzten Jahr durch Handwerksfirmen diverse Dinge erneuern lassen.

Meine Frage ist, wie berechnet sich die Afa bei Einbau einer neuen Duschabtrennung- Duschkabine durch den Glaser?

Und muss ich den ganzen Betrag einschließlich Arbeitskosten abschreiben oder nur das Material??

Finde einfach nichts in Tabellen :-(


Freue mich auf Antworten...

Michael