Darf das Arbeitsamt Überstundenzahlung anrechnen?
Ich habe bei meinem Arbeitgeber gekündigt, nachdem ich 8 Monate, krankgeschrieben war.Für dieses Jahr hatte ich noch Resturlaub und Überstunden. Ich hatte meinen Arbeitgeber gebeten mir dies mit Erledigungsdatum 31.10.12 auszuzahlen. Frist wurde nicht eingehalten. Ab dem 01.11.12 bn ich arbeitslos gemeldet. Mein Arbeitgeber zahlt meine Urlaub nun Ende November aus. Darf das Arbeitsamt diese Zahlung anrechnen und mir für November kein Arbeitslosengeld zahlen?
Alg 1