Hallo,

Ich war bis Ende Juli selbstständig. Seit Anfang August bin ich wieder Arbeitnehmer. Die Tätigkeit wurde bereits abgemeldet. Ich habe jedoch noch einen Bescheid zur Vorauszahlung der Einkommenssteuer für dieses Jahr hier liegen. Im September und Dezember soll ich nun die Einkommenssteuer vorauszahlen. Muss ich das denn noch tun, wenn ich die Selbstständigkeit beendet habe?