Verkäufer hat Grundschuldbrief „verloren“ - wer zahlt Bereitstellungszinsen des Darlehens?
Hallo zusammen,
wir möchten ein Grundstück kaufen und die Verkäuferin hat den Grundschuldbrief nicht mehr. Wer zahlt die Bereitstellungszinsen die ab sofort anfallen? Das Aufgebotsverfahren zieht sich in die Länge wohl auch weg Corona. Jemand eine Idee?
Immobilien,
Recht