Hallo,

meine Frage bezieht sich auf Kindergeldrückzahlung. Vor Dreieinhalb Jahren habe ich für meinen nicht leiblichen Sohn Kindergeld beantragt, leider mussten wir aus Familiären gründen nach Russland auswandern, jedoch haben wir das Kindergeld weiterhin eingenommen. Jetzt sind es mittlerweile schon etwas Länger als 2 Jahre, dass ich mich in Ausland befinde. Vor etwa ein Monat, erhielt ich ein schreiben ich hätte kein recht auf das Kindergeld gehabt weil ich ausgewandert bin und muss eine Rückzahlung in Höhe von 3000 € tätigen, die ich überhaupt nicht habe. Bitte um Hilfe fielen dank.