Müssen Mieteinnahmen, die in Polen aus Vermietung erwirtschafteten wurden und in Polen pauschal mit 8,5% versteuert wurden, in der Anlage V bei der deutschen Steuererklärung angegeben werden und somit voll versteuert werden? Oder gilt im Rahmen des DBA die Versteuerung mit Progressionsvorbehalt? Entsprechend müßte sodann nur die Anlage AUS ausgefüllt werden. Es geht um einen deutschen Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland.

Herzlichen Dank.