Hallo,

Ich habe mein Gewerbe zum 22.09.2022 angemeldet, habe aber die Tätigkeit bis jetzt nicht ausgeführt und hatte somit noch keine Einnahmen. Eine Steuernummer habe ich ebenfalls noch nicht. Kann ich das Gewerbe ohne Probleme zum 22.09.2022 wieder rückwirkend abmelden? Gibt es dann ein Bußgeld? Und muss ich dann die 150€ für die Handwerkskammer trotzdem zahlen? Der Antrag ging schon raus bevor ich mich zum abmelden de Gewerbes entschieden habe. Was könnte auf mich zukommen?

Danke im voraus.