Ich würde einfach bei der Stadt (Abtl. für Hundesteuer) anrufen, und nachfragen. Ich weiß (eigene Erfahrung), das es für HartzIV-Empfänger nämlich die Möglichkeit gibt, sich von ein Teil der Steuern befreien zu lassen. Auch wenn der Hund keine spezielle Aufgabe, wie z.B ein Blindenhund,erfüllt...also ein ganz "normaler" Hund ist. Natürlich kann das von Stadt zu Stadt anders geregelt sein...deswegen so schnell wie möglich (Teilbefreiung gilt erst ab Antragsstellung) dort nachfragen. Aber eine vollständige Steuerbefreiung wirst Du unter normalen Umständen nicht bekommen!

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Hallo,

gehe einfach mal zur Schuldnerberatung.

Die kann Dir alle Deine Fragen beantworten, und auch feststellen, ob z.B eine Zinsverjährung gelten gemacht werden kann, ob die Forderungsaufstellung richtig ist usw....usw.Inkassounternehmen nehmen das manchmal nicht so genau, was die Forderungsaufstellung betrifft. Die Schuldnerberatung wird ggf. dann auch mit Dir zusammen dagegen vorgehen.

Vielleicht würde ja auch für Dich eine Privatinsolvenz in Frage kommen.

Termin machen...hingehen...und wieder ruhiger schlafen....

Viel Erfolg.

LG

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Hallo,

wie ich sehe, geht es auch um eine Kaution! Der Vermieter wird nicht ewig warten!

Ich würde folgendes machen:

Solltest Du keine Kopien mehr von den schon verschickten Erinnerungen (+ Nachweiß wie z.B Eingangsstempel der ARGE, Einschreibequittung) haben, setzte der Arge schriftlich eine Frist ********wichtig lasse Dir den Eingang (ARGE) bestätigen, oder per Einschreiben verschicken******** von 7 Tagen. Mache auf die Dringlichkeit - Kaution - aufmerksam, und das Du noch keine (ist ja wichtig für z.B die Befreiung bei der GEZ) Bescheide erhalten hast und auf Deine letzten Schreiben ggf. Anrufe nicht reagiert wurde. Du solltest auch in diesem Schreiben darauf aufmerksam machen, das Du nach den 7 Tagen SOFORT einen Anwalt einschalten wirst.Sollte die Arge nach den 7 Tagen wieder nicht reagieren, würde ich unverzüglich zu einem Anwalt gehen. Dieser wird für Dich fast (Bearbeitungsgebühr 10-15 €) kostenlos sein, da Du ja mittellos bist. Wenn es dann offziell über einen Anwalt geht, und Dir irgendwelche finanziellen Nachteile dadurch enstehen, das sich die ARGE nicht rührt, kannst Du bzw. Dein Anwalt das unter Umständen von der ARGE einfordern. Ich hoffe ich konnte Dir weiterhelfen und wünsche Dir alles Gute. LG

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Hallo,

natürlich kann man das Geld auf ein fremdes Konto leiten lassen,man unterschreibt ja dafür, das man als ALG-II-Empfänger damit einverstanden ist.

Der Tip mit dem Barscheck funktioniert, zu den Gebühren muss ich ja nichts mehr sagen, steht ja bereits in einem Kommentar. Aber wenn Dein Bekannter Überweisungen tätigen muß, kommt zu jeder Überweisung auch noch eine Bank bzw. Überweisungsgebühr...das kann teuer werden, wenn er mehrere Stellen hat, wo er Geld überweisen muss.

Steuerlich kann Dir auch nichts passieren, da Du anhand der Kto-Auszüge belegen könntest, wem das Geld gehört.

Viel wichtiger wäre aber, das Du Deinem Bekannten erzählst, das er gegen eine Kontokündigung Einspruch einlegen kann bzw. ein neues Kto. bei einer anderen Bank eröffnen kann, auch wenn Pfändungen, Kreditkündigung usw. vorliegen. Schau Dir einfach mal diesen Link an http://www.akademie.de/private-finanzen/ueberschuldung-und-verbraucherinsolvenz/kurse/girokonto-kuendigung-verweigerung/index.html hier steht alles wissenwerte gut erklärt.

Außerdem sollte Dein Bekannter vielleicht mal die Schuldenberatungstelle (via Google im Wohnort zu finden)aufsuchen, die können Ihm diesbezüglich auch weiterhelfen, und mit Rat und Tat beiseite stehen.

Aber am allerwichtigsten ist, das er JETZT handelt.

Ich hoffe ich konnte Dir helfen.

LG

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Hallo,

Du mußt Dir eine Bescheinigung von der Schule (Klassenlehrer) geben lassen, das eine Klassenfahrt ansteht. Die Schulen haben entsprechende Vordrucke, wo alle erforderlichen Daten vom Fallmanager entnommen werden können. Dann wird die Klassenfahrt zu 100 % übernommen. Wegen der Monatskarte mußt Du mal bei Deinem zuständigen Schul und Sportamt nachfragen. Unter gewissen umständen wird die Monatskarte von dieser Stelle bezahlt, wenn der Schulweg (Wohnung / Schule) mehr als 3km beträgt, ansonsten ist es dem Schüler zuzumuten zufuß oder mit dem Fahrrad zur Schule zu kommen.

Mit der Zuzahlung der Miete - 250€ - ist eurer Problem, da nur ein bestimmter Satz vom Jobcenter übernommen wird. Sollte Ihr in nächster Zeit weiterhin über HartzIV eurer Lebensunterhalt bestreiten, sollte Ihr über einen Umzug nachdenken. Der Umzug wird dann unter Umständen - da Ihr ja in eine günstigere Wohnung zieht - vom Jobcenter übernommen werden. Dazu einfach mal mit dem zuständigen Fallmanager sprechen! Ich hoffe ich konnte Dir/euch weiterhelfen.

LG

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Hallo,

wenn Ihr als Familie Hartz IV bekommt, und der gesamte Betrag (z.B Miete usw.) mehr ergibt als die Pfändungsgrenze ist...also über 989,99€, lasse alle laufenden Kosten direkt von der ARGE überweisen...z.B Strom...Wasser...Gas...Miete. So bleibt das Konto (Restbetrag, der euch überwiesen wird) immer unter der Pfändungsgrenze!

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Hallo,

allgemein ist erst einmal niemand verpflichtet seine Kontoauszüge zu zeigen. Da die ARGE aber Zahlungseingänge und Ausgänge Ihres Kontos benötigt, um festzustellen, ob Sie bedürftig sind, kann es die Vorlange fordern. Fordern in dem sie Zahlungen verweigern können, wenn die Einsicht verweigert wird. Der Grund ist dann nicht die Tatsache, dass die Kontoauszüge nicht gezeigt werden wollten, sondern die Tatsache, dass die Bedürftigkeit nicht festgestellt werden konnte. So wird es jedenfalls ausgelegt. Und man kann kaum Einwende machen.Die Arbeitsagentur kann keine automatische Datenabfrage bei Banken und Sparkassen durchführen, um Kontostände und Geldbewegungen festzustellen. Allerdings erfährt sie, wie viele Konten und Depots ein Antragsteller besitzt. Es fällt also auf, wenn im Antrag auf Arbeitslosengeld II Konten verschwiegen werden.

Alle Textstellen aus denen man auf Religion, Politik oder sexuelle Neigung schließen kann, dürfen eingeschwärzt werden. Allerdings müssen die Beträge weiterhin sichtbar bleiben.

Urteil: „Für einen Antrag auf Arbeitslosengeld II müssen Arbeitslose ihre Kontoauszüge vorlegen. Die Daten seien erforderlich, um den Antrag zu prüfen und die Höhe der Leistung zu berechnen. Allerdings dürfen die Arbeitslosen besondere Ausgaben schwärzen. (Angaben über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder Sexualleben) Das gilt auch bei Folgeanträgen und ist nicht auf Fälle beschränkt, in denen die Behörde Anlass für einen Missbrauchsverdacht hat. (Bundessozialgericht Kassel Az: B 14 AS 45/07 R).

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Hallo,

leider kann ich Deiner FRage nicht entnehmen ob Du arbeitest (Teil oder Vollzeit) und wie alt Deine Tochter ist. Diese Angaben wären nämlich wichtig, Dir eine gute Antwort zu geben.

Ich gehe mal davon aus das Du nicht arbeitest, da Dein Kind noch im Säulingsalter ist...der Erzeuger weg ist bzw. nicht zahlt...und Du auch keine Hilfe von Deinen Eltern bekommst!? Ich würde Dir raten, mal einen Termin z.B bei Pro Familia zu machen. Klicke einfach diesen Link an http://www.profamilia.de/outputdb/10Beratungsstellen_&Med.Zentren/10/354 hier siehst Du wo es überall Pro Familia gibt.

Die beantwoten Dir sämtliche Fragen, geben Tips, helfen Dir auch bei Behördengängen, und können Dir auch bei der Überbrückung - z.B Wohnungsnot usw.- schnell helfen.

Die sagen Dir dann auch in welcher Reihenfolge von Dir **was / wann / wo ** zu beantragen ist.Die ARGE oder das Jugendamt sind - meiner Meinung nach - erst mal der falsche Schritt, da die nur begrentz weiterhelfen können.

Pro Familia hingegen hilft Dir bzw. gibt Tips bei Deiner gesamten Problemen bezüglich Deiner jetzigen Lebenssituation.

Ich hoffe ich konnte Dir weiterhelfen!

Viel Glück und alles Gute!

LG

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Hallo,

natürlich hat jeder einen Anspruch "Girokonto für Jedermann auf Guthabenbasic" auf ein Konto. Nur viele Banken weigern sich erst mal, einem eins zu eröffnen, mit der Begründung: "Zuviele Schufaeinträge"

Aber man kann sich wehren.

Schau Dir einfach diese Seite an! http://www.akademie.de/private-finanzen/ueberschuldung-und-verbraucherinsolvenz/kurse/girokonto-kuendigung-verweigerung/index.html Hier wird Dir genau erklärt wie Du vorgehen mußt, um ein Konto zu bekommen. Die Regelung des P-Kontos (Rechtskräftig seit dem 1.07.2010) hat mit einer neu Eröffnung nichts zutun. Die Regelung gilt nur für ein bestehendes Konto. Aber auch das wird Dir auf der Seite - siehe Link - erklärt.

LG

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Hallo,

wenn Du alles schriftlich belegen kannst,was Du hier geschrieben hast, kannst Du Dir einen Vorschuss bei der ARGE holen. Dort einen Termin machen, sagen was Sache ist, und einen Vorschuss fordern. Du kannst ja alles sehr gut begründen, das es hier um den Lebenserhalt geht! Außerdem würde ich einen Anwalt zu Rate ziehen, der meistens sowas sehr beschleunigen kann. Und immer wieder die Ämter telefonisch "nerven". Wichtig ist, Datum Uhrzeit und mit wem Du gesprochen hast dokumentieren. So kannst Du immer belegen, wann Du mit wem gesprochen hast.

Wenn es Dir nicht zu peinlich ist, kannst Du auch die Presse Vorort bitten, darüber zu berichten. Auch hier hat sich in vielen Fällen gezeigt, das das Arbeitstempo der Ämter durch einen Bericht in der Presse um 200% gesteigert wurde!

Viel Glück!!!!

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Hallo,

ganz klar NEIN!

Du kannst nur dort Miete beantragen , wo Du auch gemeldet bist.

Du solltest vielleicht mit Deinem Sohn einen Mietvertrag machen, so das Du mit diesem Geld Deine Unkosten bestreiten kannst. Oder Du meldest Dich regulär um. Dann legst Du der ARGE den Mietvertrag von der Gartenlaube vor.

Aber VORSICHT!! Der Mietvertrag darf noch nicht von Dir vorher unterschrieben sein, sonder muß erst von der ARGE "abgesegnet" werden.

Aber ich denke, das es keine Probleme geben wird, da Deine Unterkunft - von den Kosten her - mehr als angemessen ist.

LG

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Hallo,

schnellstmöglich beim Insovenzverwalter eine detallierte Forderung einreichen. Der wird Dir auch sagen, was Du noch beachten mußt.

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Hallo,

am besten Du machst schnellstmöglich einen Termin bei einer Schuldnerberatung Vorort. Die Leute dort sind fit, und sind gesetzesmäßig auf dem neusten Stand.

Wenn was möglich sein sollte, können die Dir am besten darüber Auskunft geben, bzw. ggf. den Schriftverkehr führen. Außerdem ist so eine Beratung kostenlos!

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Um in der Wohlverhaltensphase keine Fehler zu machen,frag doch einfach Deinen Insolvenzverwalter. Der ist bis zum Schluß Dein Ansprechpartner in diesem Verfahren, und kann Dir weiterhelfen!

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Am besten, man setzt sich mit dem Anwalt der Gegenseite in Verbindung, oder man gibt seinen Anwalt die Unterlagen, der dann alles weitere veranlasst!

Das würde ich schnellstnöglich machen, da sonst Rückwirkend mehr gezahlt werden muß!

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Hallo,

natürlich zahlt die ARGE den Umzug komplett.Vorausgesetzt....die neue Wohnung muß vom Fallmanager genehmigt sein. Heißt also, nur weil Du mal umziehen willst, weil Dir die Gegend nicht gefällt, wird nicht anerkannt und somit auch nicht bezahlt. Es muß schon ein guter Grund - für die ARGE nachvollziehbar sein - vorliegen, warum Du umziehen willst, damit er auch genehmigt wird. Und wenn Du körperlich (Attest vom Arzt) nicht in der Lage bist, den Umzug selber zu machen bzw. du nicht selber mit anpacken kannst, werden auch die Packer + LKW bezahlt. Keiner kann verlangen, das Du Bekannte aufforderst Dir zu helfen...oder ein Auto/LKW zur Verfügung zu stellen!!!

Du mußt der ARGE drei Angebote von Umzugsunternehmen vorlegen. Das günstigste Unternehmen bekommt dann den "Zuschlag"

Dazu möchte ich noch anmerken, das Du alles vor dem unterschreiben des Mietvertrages regeln mußt, heißt also: Mietangebote einholen, und dem Fallmanager vorlegen. Erst muß die Wohnung von ihm genehmigt sein, erst dann das mit dem Umzug klären, sonst gibt es gar nichts von der ARGE, nicht einmal die Kaution!!!

LG

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Hallo,

die ARGE gibt einem jedes Jahr die Möglichkeit, für 3 Wochen "Urlaub" zu beantragen. Ob nun in einem Stück...oder gestückelt ist egal.Wichtig ist nur, das Du rechzeitig (vor Abwesendheit) bei Deinem Fallmanager einen Antrag stellst.Ansonsten können sämtliche ALGII - Leistungen (unerlaubte Abwesendheit) zurückgefordert werden.

Du mußt dem Fallmanager keine Auskunft geben, wohin Du fährst. Es kann passieren das Du einfach mal "so" gefragt wirst, da man ja eigentlich gar nicht das Geld dazu hat, um großartig wegzufahren. Und wenn Du z.B sagst: " Ich mache einen Trip in die USA..."...kann es passieren, das Du ohne Ende kontrolliert wirst. Denn der Fallmanager fragt sich: " Woher hat er das Geld dafür?"

LG

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Hallo,

Du mußt einen Antrag auf "Befreiung von Zuzahlung" bei Deiner Krankenkasse stellen. Nehme dazu Deinen Hartz IV - Bescheid mit. Wenn Du chronisch Krank bist...heißt also wenn Du dauern auf Medikamente angewiesen bist, muß ein Zusatzformular (Hausarzt) ausgestellt werden.

Du kommst nicht ganz drumrum, einen Betrag an die Kasse zu zahlen.

Ich glaube bei der AOK liegt die Zuzahlung (chronisch Kranke) bei ca. 45 €. Bei einem "normalo" das doppelte. Danach sind sämtliche Gebühren erledigt...keine Praxisgebühr mehr....keinen Medikamentenzuschlag mehr! Auch bei Zahnersatz würde Dir der höchstmöglich (ich glaube das doppelte was ein "normalo" bekommen würde)Zuschuss gewährt

Bisher gezahlte z.B Praxisgebühr, Medikamentenzuzahlung werden mit angerechnet, sofern Du die Quittungen aufbewahrt hast. Auch diese bei Antrag mitnehmen.

Schau einfach mal hier http://www.aponet.de/zuzahlungsrechner/index.html

Ich hoffe ich konnte weiterhelfen.

LG

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Hallo,

natürlich darf der Gläubiger mit allen Mitteln - dazu gehört auch die Kto.Pfändung - versuchen an sein Geld zu kommen. Einen Mahnbescheid /Vollstreckungsbescheid zu widersprechen hat nur dann einen Zweck, wenn der Gläubiger zu Unrecht von Dir Geld haben will!

Eine Kto-Pfändung kannst Du nur dann wieder Rückgängig machen, wenn Du Dich mit dem Gläubiger z.B auf eine Ratenzahlung einigst. Der Gläubiger kann sich aber auch stur stellen, dann haste keine Chance.

Das Geld was Du als Hartz IV- Empfänger bekommst (also alle sozialen Leistungen wie z.B auch Kindergeld) ist nicht pfändbar. Aber Du mußt innerhalb von 7 Tagen (nach Eingang auf Dein Kto.) bei Deiner Bank darlegen (Belege /Bescheid) das es sich um sozial Leistungen handelt, ansonsten ist das Geld weg. Du kannst auch zum Amtsgericht gehen, und eine entsprechende Verfügung beantragen.

Aber es wird noch besser kommen! Die Bank wird Dir sicherlich jetzt Dein Kto. kündigen. Was gar nicht mal so schlecht ist, da die Kto.-Pfändung wahrscheinlich ewig - bis zur Tilgung Deiner Schulden- bestehen bleibt. Oder Du kündigst selber Dein Kto.!

Wenn es so sein sollte, einfach zu einer anderen Bank gehen, und ein neues Kto. beantragen. Manche Banken sagen gleich "Sorry, bei uns nicht"....nicht abwimmeln lassen. Einfach mal diesen Link anschauen, der erklärt sich von selber...und gibt Tips wie man auf ein Kto. bestehen kann! http://www.akademie.de/private-finanzen/ueberschuldung-und-verbraucherinsolvenz/kurse/girokonto-kuendigung-verweigerung/auf-eine-kontopfaendung-folgt-die-kontokuendigung.html

Du solltest unbedingt zu einer Schuldenberatungsstelle gehen. Die helfen Dir auch, sich mit den Gläubiger(n) auseinanderzusetzten. Vielleicht würde Dir ja auch eine Privatinsolvenz helfen.

Nur Du mußt unbedingt was tun...nicht alles auf die "lange Bank" schieben!

Ich hoffe ich konnte weiterhelfen.

LG

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