Unser Steuerberater erledigt für unsere GmbH die monatliche Finanzbuchhaltung als auch die Lohnbuchhaltung.

Jetzt stellte sich heraus das wir an einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag gebunden sind.

Dementsprechend unterlagen wir beim Arbeitsgericht, und mussten Urlaubsabgeltungen bezahlen, da die Mitarbeiter zu wenig Urlaub gewährt bekamen.

ca 15.000 € brutto, zu bezahlen, und es wird befürchtet das weitere nachziehen, da nicht auf Tariftreue im Arbeitsvertrag hingewiesen, somit auch die Ausschlussklausel im Arbeitsvertrag hinfällig ist.

Frage :

Hätte der Steuerberater der die Lohnbuchkonten führt, wissen müssen und uns daruf hinweisen müssen das wir allgemein tarifvertraglich gebunden sind und dementsprechend die Lohnkonten führen müssen ?