Hallo,

bei Stromanbietern wie 123energie kann der Verein selbst entscheiden, ob er sich als Privatperson oder als Gewerbe anmeldet. Jeder Neukunde, unabhängig davon, ob es sich um eine Privatperson oder ein Gewerbe handelt, erhält einen Bonus. Unterschiede gibt es lediglich hinsichtlich der Abrechnung: bei den Gewerbetarifen werden die Preise exklusive der Umsatzsteuer ausgewiesen, bei Privatkunden ist diese im Preis inbegriffen. Die entsprechenden Tarife für Ihre Region können Sie über unseren Tarifrechner in Erfahrung bringen und dort zwischen "Privat" und "Gewerbe" wählen. Diesen finden Sie auf unserer Webseite oder in der rechten Navigationsleiste auf unserem Blog: http://blog.123energie.de/?s=tarifrechner

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Hallo, 

der Zahlungsempfänger steht in der Pflicht, den Zahlenden über die SEPA-Umstellung (http://blog.123energie.de/das-neue-sepa-verfahren-bei-123energie-ab-februar-2014/) zu informieren. Dies gilt auch, wenn der zu zahlende Betrag regelmäßig per Lastschrift eingezogen wird. Ordnungsgemäß ist der Verfahrenswechsel nur unter Angabe der Mandatsreferenz (Beispielsweise der Vertragsnummer) sowie der Gläubiger-Identifikationsnummer. 

Um die Umstellung des Lastschriftverfahrens sowie eine entsprechende Benachrichtigung muss sich demnach der Vermieter kümmern.

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