Hallo,
der Zahlungsempfänger steht in der Pflicht, den Zahlenden über die SEPA-Umstellung (http://blog.123energie.de/das-neue-sepa-verfahren-bei-123energie-ab-februar-2014/) zu informieren. Dies gilt auch, wenn der zu zahlende Betrag regelmäßig per Lastschrift eingezogen wird. Ordnungsgemäß ist der Verfahrenswechsel nur unter Angabe der Mandatsreferenz (Beispielsweise der Vertragsnummer) sowie der Gläubiger-Identifikationsnummer.
Um die Umstellung des Lastschriftverfahrens sowie eine entsprechende Benachrichtigung muss sich demnach der Vermieter kümmern.