Hallo zusammen.
Folgender Fall:
Selbständiger, umsatzsteuerpflichtig, EÜR
Für ein Projekt wird über Monate eine weite Strecke mit der Bahn zu einem Kunden gependelt. Der Arbeitsplatz bei diesem Kunden ist nur für dessen Auftrag zu nutzen. Andere Tätigkeiten (eigene Büroarbeit, Aquise usw.) werden vom heimischen Arbeitsplatz aus erledigt.
Es wird eine Bahncard 100 angeschafft (per Einmalzahlung im Jahr 2017 € 4190 incl USt.). In 2017 und 2018 werden jeweils > 15.000 km zum Kunden gependelt.
Sind folgende Varianten oder eine davon zulässig:
(1) In beiden Jahren werden die Entfernungskilometer (max. € 4500) einkommensmindernd (Betriebsausgabe ?) angesetzt. Vorsteuer für die BC100 dürfte dann wohl nicht geltend gemacht werden (richtig?).
(2) In werden 2017 die tatsächlichen Kosten der BC 100 als Betriebsausgabe angesetzt und die Vorsteuer für die BC 100 geltend gemacht. (Die Alternativkosten allein für Einzeltickets in 2017 wären höher als die Kosten der BC 100). In 2018 wird pauschal abgerechnet - d. h. Entfernungskilometer (max. € 4500) geltend gemacht.