Zahlt die Teilkasko Versicherung wenn man aufgrund von wild ausgewichen ist und im Graben landet?

7 Antworten

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@Yannick,

wenn ein Kontakt mit dem Wild statt gefunden hat, zahlt den Schaden die Teilkasko.

Ansonsten nur die Vollkasko.

Denn sonst würde ja jeder, der in den Graben fährt oder von der Straße abkommt, dies als Wildschaden einreichen!

Yannick1998 
Beitragsersteller
 05.11.2016, 12:35

Okay stimmt da hast du recht

Ist der Schaden polizeilich aufgenommen worden? Wenn keine Wildspuren vorhanden sind und auch keine Zeugenaussagen, wird die Teilkaskoversicherung die Schadensregulierung ablehnen! Dann würde nur eine evtl. vorhandene Vollkasko eintreten! Hierbei ist aber zu beachten, dass zumeist eine Selbstbeteiligung zu zahlen ist und es im Folgejahr zu einer Höherstufung des SFR-Rabattes führt! Inzwischen gibt es aber auch schon Tarife, die einen Rabattschutz sowohl bei der Haftpflicht wie auch bei der Vollkasko beinhalten. Hierüber würde ich mich mal bei der Versicherung informieren!

Yannick1998 
Beitragsersteller
 07.11.2016, 15:48

Okay vielen Dank ;)ja wurde polizeilich aufgenommen und gab keinen wild Kontakt

Damit die Teilkasko für die Unfallfolgen aufkommt, muss zum einen der Wildschaden glaubhaft nachgewiesen werden. Zum anderen darf der Wildunfall nicht auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Fahrzeugführers zurückzuführen sein.

Yannick1998 
Beitragsersteller
 05.11.2016, 11:54

Okay vielen Dank

Meines Wissens nach zahlt die Teilkasko nur bei direktem Kontakt mit Haarwild. Das Fahrzeug muss also mit dem Haarwild kollidiert sein.

Yannick1998 
Beitragsersteller
 05.11.2016, 11:56

Okay vielen Dank :)

Man kann natürlich jederzeit BEHAUPTEN, dass man Wild ausgewichen ist. Die Versicherung will aber einen Beweis (z.B. eine Zeugenaussage)

Yannick1998 
Beitragsersteller
 05.11.2016, 11:55

Okay vielen Dank , ja das stimmt auch wieder