Wurde beim klauen erwischt? hilfe?
Wurde beim ALDI beim klauen erwischt, musste Strafe zahlen und 1 Jahr Hausverbot. Nun eine Frage, wo wird gespeichert dass ich das mal gemacht habe oder ist das damit gegessen? Kenne mich 0 aus. War ein Klauwert von vll. 10 Euro.
Ich bin 19 Jahre alt.
4 Antworten
wo wird gespeichert dass ich das mal gemacht habe oder ist das damit gegessen?
Also gegessen ist die Sache damit überhaupt nicht und Diebstahl ist eines der schlimmsten Sachen, was es gibt.
Was du aufjedenfall damit rechnen musst ist das es im Polizeiliches Führungszeugnis gespeichert wird.
Das heißt wenn du dich z.B bei einer Firma oder sonst wo bewirbst und der Chef erwartet von dir ein Führungszeugnis, dann könnte es ganz schön eng für dich werden dort angenommen zu werden !!!
Also ist nichts schönes, was du dir da geleistet hast und hoffe das war auch das erste und letzte mal das du sowas begangen hast.
Hab mich falsch ausgedrückt...
Gespeichert nicht aber trotzdem muss sie damit rechnen das dort im Führungszeugnis Diebstahl stehen wird und das ist natürlich nicht so schön
@ZuumZuum Danke hab ich nämlich auch so gelesen:) Kein Eintrag ins FZ
Nein muß sie nicht, 10 Euro, geringwertiger Sachwert, wird eingestellt mangels öffentlichem Interesse. Auch sie hat sich falsch ausgedrückt, sie hat keine Geldstrafe bekommen (die verhängt ein Gericht) sondern eine sogenannte Fangprämie bezahlt an ALDI direkt.
Alles Unsinn.
Im BZR werden zunächst alle rechtskräftigen Verurteilungen gespeichert.
Die aus dem BZR erstellten Führungszeugnisse enthalten nur Vorstrafen mit mehr als 90 Tagessätzen oder mehr als drei Monate Freiheitsstrafe.
Des Erziehungsregister, als Bestandteil der BZR, enthält alle Eintragungen die mit Auflagen (z. B. Sozialstunden) abgeschlossen wurden. Der Kreis derer die Auskünfte aus dem Erziehungsregister bekommen ist eng begrenzt. In Führungszeugnissen erscheinen diese Eintragungen nicht. Das Erziehungsregister wird gelöscht, wenn der Betreffende 26 Jahre alt ist.
Jugendstrafen die, wie oben mehr als drei Monate Freihietsstrafe beinhalten werden im BZR normal geführt und auch in Führungszeugnisse aufgenommen, Strafen unter drei Monate nicht.
Mich wundert nur : 1 Jahr Hausverbot? Bei uns heißt das für immer und natürlich in allen Aldi Süd Filialen. Oder bist du in Nord?
Wie oft willst Du die Frage noch stellen?
Ohne Infos, wie hoch die Geldstrafe war und ob Jugendstrafrecht angewendet wurde kann dir keiner was Genaues sagen.
Und die Frage ist auch ob Du die Strafe (Fangprämie) an ALDI bezahlt hast oder von einem Gericht zu einer Geldstrafe verurteilt wurdest.
Wenn Du an ALDI bezahlt hast taucht nichts auf. Es sei denn die leiten den Strafantrag weiter an die Staatsanwaltschaft und du bekommst vom Gericht doch noch eine Geldstrafe aufgebrummt.
Von Gericht verhängt oder an ALDI bezahlt? ???
"Strafe zahlen" was für Strafe? Die Gebühr an ALDI oder ne Geldstrafe? ALDI und die ganzen anderen Handelsketten haben eigene Datenbanken, in denen die Personendaten der Erwischten gespeichert sind. Wenn du dich also nochmal hinreißen lässt und wirst wieder erwischt, dann zeigen die dich als Wiederholungstäter an, evt auch wegen Hausfriedensbruch, und dann kommts schon dicker.
Ne Geldstrafe wird bei der Polizei gespeichert, und nach 10 Jahren wird der Eintrag gelöscht.
Ne Geldstrafe wird bei der Polizei gespeichert, und nach 10 Jahren wird der Eintrag gelöscht.
Keine Veurteilung nach Strafrecht wird bei der Polizei gespeichert. Das kommt ins Bundeszentralsregister beim Bundesmt für Justiz. Die Polizei hat da nichts mit zu tun.
10 Jahres-Tilgungsfrist stimmt auch nicht, das gilt nur für verhängte Freiheitsstrafen über drei Monate aber nicht mehr als einem Jahr.
Bei Geldstrafen wird bereits nach 5 Jahren gelöscht.
Nicht ganz richtig mein Lieber. Selbst wenn gar keine Verurteilung erfolgt oder das Verfahren sogar eingestellt wird, bleibt man 10 Jahre im INPOL-System und das heisst daß jeder Polizist bei jeder beliebigen Abfrage der Person sofort darüber informiert wird. Ein Freund von mir wurde sogar wegen erwiesener Unschuld vom Gericht frei gesprochen und ist trotzdem als Tatverdächtiger im INPOL-System gespeichert geblieben. Der bayerische Datenschutzbeauftragte fand das übrigens völlig in Ordnung.
Was du aufjedenfall damit rechnen musst ist das es im Polizeiliches Führungszeugnis gespeichert wird.
Im polizeilichen Führungszeugnis wird gar nichts gespeichert. Das ist lediglich ein Auzug aus dem Bundeszentralregister. Dort wird alles gespeichert was ins Erziehungsregister eingetragen ist und alle Verurteilungen.
Nicht auftauchen im polizeilichen Führungszeugnis werden Verurteilungen unter 90 Tagessätzen Geldstrafe oder unter 3 Monaten Freiheitsstrafe.