Was genau ist "frei verfügbares Vermögen"?
Für einige Familien- oder Sozialleistungen muss man angeben, wieviel frei verfügbares Vermögen man hat. Nun ist mir die Abgrenzung zu anderem Vermögen nicht klar.
Was ist also mit
- Bargeld: ja
- Girokonto: ja
- Tagesgeldkonto: ja?
- Festgeld noch für 4 Jahre: ?
- Anleihen mit Laufzeiten noch fürs nächste Jahr: ?
- Anleihen mit Laufzeiten über die nächsten 3 Jahre hinaus: ?
- Sparverträge bei Versicherung (monatliche Einzahlung) für Altersvorsorge: ?
Kann jemand helfen?
5 Antworten
Deine Frage kann sich ja nur auf Wohngeld / Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem SGB - ll bzw.SGB - Xll beziehen !
Was du zuhause an Gegenständen stehen, liegen oder hängen hast interessiert nicht,solange es keine wertvollen Gemälde / Schmuck usw.sind.
Du hast z.B. beim Wohngeld als Antragsteller einen Freibetrag für Vermögen von 60 000 €,da zählen nur Bargeld / Konten / Sparbücher / Anlagen / Immobilie die nicht selber bewohnt wird.
Bei den Anlagen müsste dann eine vorzeitige Verwertung ausgeschlossen sein,sollte der Freibetrag erreicht werden.
Im SGB - ll ( ALG - 2 ) darfst du ein so genanntes Schonvermögen haben,da zählt eine Riester Rente nicht dazu und auch eine Lebensversicherung die laut Vertrag erst bei Eintritt in die Altersrente fällig wird nicht,auch wenn du andere Anlagen hast die laut Vertrag vom vorzeitigen Rückkauf ausgeschlossen sind können nicht angerechnet werden.
Auch wenn ein vorzeitiger Rückkauf möglich ist muss dieses nicht immer so hingenommen werden,da gibt es eine Grenze bis zu der ein Verlust zumutbar wäre,prozentual gesehen vom eingezahlten Betrag.
Das Schonvermögen läge hier bei 150 € pro vollendetem Lebensjahr + einmalig 750 € für notwendige Anschaffungen,min. aber 3100 € + diese einmaligen 750 €.
Gib einfach mal ein ,, ALG - 2 Schonvermögen " da kannst du nachlesen was an Freibeträgen man noch geltend machen könnte.
In den Erklärblättern sind diese Vermögen meist aufgeführt. Geschützt sind meist Altersversorgung und Eigenheim.
Alles genannte zählt dazu !
Nicht frei verfügbar sind:
Lebensversicherungen
Rentenansprüche
Immobilien
mittel- und langfristig gebundene kapitalanlagen sowie sachwerte sind kein frei verfügbares vermögen
Bei mittel- und langfristigen Geldanlagen ausser für die Altersvorsorge wäre ich mir nicht so sicher. Kannst Du das belegen?
Meine Frage bezieht sich auf die österreichische Wohnbeihilfe.
Vorarlberg ist das einzige Bundesland welches ein Limit von 15000 € frei verfügbarem Vermögen setzt. Daher meine Frage.
Im Antrag wird aber nur nach Barvermögen im In- und Ausland gefragt. Das wären nur Bargeld, Giro- und Tagesgeldkonto meiner Meinung nach. Nicht aber das Andere.