Wohnung bezahlt bekommen vom Staat?

9 Antworten

Generell gibt es verschiedene Möglichkeiten Sozialhilfe vom Staat zur erhalten...

Es gibt z.B. die "Hilfe zum Lebensunterhalt", die hier evt. zutreffen könnte...

Genaueres müsste aber geprüft werden und lässt sich so pauschal nicht sagen. Möglich wäre es aber, dass sie solche Leistungen bezieht / beziehen kann...

Ja, das geht. Nennt sich ALG II oder auch besser als Harz 4 bekannt. Dafür erfindet sie und ihre Familie irgendwelche abstrusen Gründe warum ein Zusammenleben mit ihren Eltern nicht mehr möglich ist und lässt sich dies von einem Sozialarbeiter des Jugendamts bestätigen. Ein guter Grund ist dabei andauernder und nicht beizulegender Streit mit den Eltern, welcher eine psychische Belastung darstellt.

Die Eltern sind zunächst einmal so lange für ihre Kinder zuständig, bis diese ihre erste Ausbildung absolviert haben und eigenes Geld verdienen (können). Wenn Deine Freundin also noch keine abgeschlossene Ausbildung hat, sind zunächst einmal ihre Eltern für sie zuständig. Möchte sie also eine erste eigene Wohnung haben, sind zunächst einmal die Eltern auch in finanzieller Hinsicht in der Pflicht.

Nein.

Bis zum Abschluss der Erstausbildung oder des Erststudiums, spätestens bis zum 25. Geburtstag sind die Eltern unterhaltspflichtig.

Will man unter 25 bei seinen Eltern ausziehen, übernimmt das Amt Kosten für die Unterkunft nur in Ausnahmefällen. Z.B. wenn man verheiratet ist und/oder ein Kind zu versorgen hat, weil eine (wieder)Eingliedrung in den Arbeitsmarkt am Wohnort der Eltern nicht möglich ist oder es ein psychologisches Gutachten gibt, dass es nicht zumutbar ist, weiterhin bei den Eltern zu leben. In allen fällen steht die mögliche Unterhaltspflicht aber immer noch vor den Sozialleistungen und werden zu 100% angerechnet. Und in jedem Fall steht man in der Pflicht, sich nach allen Möglichkeiten um einen Arbeitsplatz zu bemühen, tut man das nicht, wird das Geld gekürzt.

Einfach mal ausziehen, weil man ja nun 18 ist...das geht eben nur, wenn man es sich leisten kann. Der Staat zahlt da keinen Cent für.


Jein! Solange sie noch zur Schule geht bzw. die erste Berufsausbildung noch nicht abgeschlossen hat, sind die Eltern zum Unterhalt verpflichtet. Und das bedeutet auch, dass diese ihr die Unterkunft stellen bzw. bezahlen müssen. Die Solidargemeinschaft zahlt nur in Ausnahmefällen.