Wohngeldnegativbescheinigung?

1 Antwort

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Hier ein Auszug aus der Wohngeldstelle!

Wenn Sie in einem anderen Bezirk oder in einem anderen Bundesland Wohngeld beantragen, verlangt die zuständige Behörde in der Regel die Vorlage einer Negativbescheinigung. Diese wird dann auf Antrag vom Wohnungsamt des ehemaligen Wohnsitzes erteilt. Hierdurch soll abgeprüft werden, ob und bis wann Wohngeld gezahlt wurde.

Die wollen nur sichergehen das nicht in einer anderen Stadt schon mal eine Leistung bezogen wurde.

Wird immer so gehändelt, bei Umzug in anderen Bezirk/Stadt die wollen das schriftlich von der jeweiligen Stelle.

(Quelle:http://www.elo-forum.org/kosten-unterkunft/79591-wohngeld-negativbescheinigung.html)

Maxi72 
Beitragsersteller
 10.05.2012, 09:55

Das ergibt jetzt auch Sinn! Ein dickes Dankeschön! Schönen Donnerstag noch!

Indivia  10.05.2012, 09:56
@Maxi72

Danke, wünsche ich dir auch.

Maxi72 
Beitragsersteller
 10.05.2012, 09:59
@Indivia

Danke! :)