Wohnbeihilfe in der zweiten Ausbildung?
Von mir eine Freundin hat in ihrem Abitur eine Ausbildung gemacht jetzt nach dem Abitur macht sie eine zweite Ausbildung. Diesen Beruf will sie weiter ausüben. Sie ist aktuell unterm mindest Satz und sie hat eine eigene Wohnung was kann man in diesem Fall an Beihilfen beantragen. Oder was würde ihr zustehen.
2 Antworten
Abitur ist keine abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium !
Hätte sie eines davon und würde z.B. eine weitere Berufsausbildung machen, dann hätte sie dem Grunde nach keinen Anspruch mehr auf BAB - und dann käme ggf. Wohngeld in Betracht.
Aber dafür muss man dann schon Mieter oder Eigentümer von selber bewohntem Wohnraum sein und dazu ist dann auch noch ein Mindesteinkommen von 80 % des Grundbedarfs nach dem SGB - ll ( ALG - 2 oder besser Harz - lV ) vom Jobcenter oder nach dem SGB - Xll vom Sozialamt notwendig, damit dann überhaupt eine evtl. Chance auf Wohngeld bestehen könnte.
Bei einem Single z.B. sind das derzeit min. 446 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt + min. noch die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete, ohne dem Abschlag für normalen Haushaltsstrom und davon dann min. diese 80 % eigenes Einkommen.
Deine Bekannte hat eine komplette Berufsausbildung in einem anerkannten Beruf? Das Abitur alleine gilt nicht als Berufsausbildung.
Jetzt möchte sie eine zweite Ausbildung machen? Geht es um ein Studium? Dann sollte sie Bafög beantragen.
Geht es um eine betriebliche Ausbildung? Dann könnte sie bei der Agentur für Arbeit fragen, ob es für sie eine Förderung gibt. Für Umschüler gibt es so etwas.
Wenn sie ein Einkommen hat, kann sie auch Wohngeld beantragen, falls andere Förderungen dem Grunde nach ausgeschlossen sind.
Wenn es um eine aufbauende Ausbildung geht, könnte Meister-BAföG in Frage kommen
Wenn sie genügend Einkommen hat mindestens in Höhe des sozialhilferechtlichen Satzes.
Ist das eine deutsche Ausbildung? War das eine schulische Ausbildung? Wie hieß der genaue Abschluss?
Sie hat in der Abitur Zeit die Ausbildung zur Schneiderin gemacht