Wo beschwert man sich über niedergelassenen Ärzte?
Wo kann man sich über niedergelassene Ärzte beschweren? Bzw. wer ist hier zuständig/führt Aufsicht und hat Handlungs- und Weisungsompetenzen? Was können die möglichen Konsequenzen sein.
Es geht mir nicht um Fälle, in denen massive Kunstfehler begangen wurden, sondern um Unverschämtheiten, Respektlosigkeit, Beleidigungen und schlampige bzw. mangelhafte Arbeitsweise.
Bevor einer fragt: Habe alle vier Fälle mehrfach erlebt. Es geht jetzt aber um keinen unmittelbaren Anlass. Ich bitte um konkrete Antworten auf meine Frage.
Irgendwelchen Rechtfertigungsveruche für unpassendes Verhalten mit Bezug auf die vermeintlich schlechte Bezahlung von niedergelassenen Fachärzten sind zu unterlassen.
Danke im Vorraus. Gruß :)
4 Antworten
Konkrete Antworten sind bei deiner Frage leider nicht möglich, da du keine konkreten Fälle nennst. Allgemein kann man aber folgendes sagen: wenn es sich um einen Vertragsarzt handelt, kannst du dich bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung oder der Landesärztekammer beschweren. Bei Privatärzten ist nur die Ärztekammer zuständig. Die Beschwerde muss allerdings Fakten enthalten, wenn sie ernst genommen werden soll, allgemeine Anschuldigungen werden kaum zum Erfolg führen. Auch muss der Grund schwerwiegend sein. "Unverschämtheiten" oder "Respektlosigkeiten" sind sicherlich keine schwerwiegenden Gründe, da wohl eher subjektiv. Eine Beleidigung stellt allerdings einen Straftatbestand dar, sofern sie objektiv nachvollziehbar ist. Hier könntest du sogar Strafanzeige erstatten. Schlampige oder "mangelhafte" Arbeitsweise stellen evtl. einen Verstoß gegen die ärztliche Sorgfaltspflicht oder die Berufsordnung der Ärzte dar. Hier ist eine detaillierte Schilderung der Vorwürfe wichtig.
Wenn du keine schwerwigenden Vorwürfe gegen den Arzt hast, kannst du dir den Beschwerdebrief eigentlich sparen, da er keine Konsequenzen haben wird. Bestenfalls wird der Arzt zu einer schriftlichen Stellungsnahme aufgefordert, womit sich der Fall erledigen wird, da naturgemäß eine Aussage gegen die andere stehen wird.
Danke erstmal für deine ausführliche Antwort. Also zum Thema Konsequenzen: Ich bin nicht davon ausgegangen, dass jemand wegen seiner lebschen Art Berufsverbot erteilt bekommt. Es kommt halt darauf an, wie man Erfolg definiert. Von daher will ich deine letzte Bemerkung aufgreifen.
Eine schriftliche Stellungnahme bedeutet Arbeitsaufwand - Dreizeiler wird wohl nicht genügen - und ist somit ärgerlich. Damit wäre schonmal etwas erreicht.
Außerdem schafft sowas, egal in welchem Lebensbereich, auch immer ein Stück Unsicherheit, weil man nie 100% sicher sein kann, wie eine Sache ausgeht.
Und schlußendlich macht Kleinvieh auch Mist. Wenn immer mal wieder Beschwerden über jemanden eintreffen, dann wird man irgendwann mal jemand genauer hinsehen.
Dazu sind die Krankenkassen da. Wenn man inen Vergleich anstrebt, dann könnte man sich noch an die Ärztekammer wenden.
Meine Krankenkasse (AOK Hessen) hat sich für mich schon öfters mal eingesetzt. Wie das die anderen Kassen handhaben - kann ich nicht sagen. Sie sollten jedoch die Interessen der Versicheten vertreten.
Beschweren kannst Du Dich bei Deiner Krankenkasse, der Ärztekammer oder der Kassenärztlichen Vereiningung (nicht beim Hartmannbund) - allerdings ist niemand weisungsbefugt gegenüber niedergelassenen Ärzten.
Aber bei wirklich schweren Verstößen kann mit dem Enzug der Zulassung gedroht werden
Zitat:"...allerdings ist niemand weisungsbefugt gegenüber niedergelassenen Ärzten."
Nichts für ungut, aber irgendjemand muss doch Aufsicht führen? Sonst hätte die ja Narrenfreiheit und könnten nach eigenem Gutdünken und persönlicher Willkür die Patienten miss...äh...behandeln.
Arzt wechseln.....es gibt doch genügend......:)
Das ist natürlich eine zwingender Schritt , trotzdem kann man es nicht einfach dabei belassen. Menschen lernen am besten aus Konsequenzen und wenn diese nur aus zeitraubendem Papierkram bestehen.
Die Krankenkassen interessieren sich dafür nicht wirklich. Die Beschwerdestellen sind die KVen oder die Ärztekammern.