Wlan für kurzzeit Mietwohnung sicher freigeben?

4 Antworten

bei mir an der fritzbox kann man extra einen gastzugang freischalten. dieser hat keinen zugriff auf das heimnetzwerk. bei anderen routern weis ich nicht ob das schon verfügbar ist, relativ neue geräte  sollten das auch schon mitbringen. von kabel deutschland, jetzt vodafone oder was das ist kenn ich das auch das an dem kabelrouter ein gastzugang/hotspot schon aktiv war

Du richtest an deinem Router einen Gastzugang ein, und fertig ist die Laube. Geht das nicht, machst du halt wie geplant einen Repeater für den Gastzugang dazwischen.

Der Zugang bekommt ein eigene Passwort, das mit Mieterwechsel neu vergeben wird. Je nach Router kannst du dem Gastzugang eine eigene Netzwerk-IP zuordnen.

Für das, was dein Mieter damit macht, bist du NICHT verantwortlich!

https://www.anwalt.de/rechtstipps/bundesgerichtshof-stellt-klar-wlan-anschlussinhaber-haftet-nicht-fuer-dritte_096583.html

Fritzbox da kannst du einen Gastzugang einrichten auch mit bestimmten Zeiten und so weiter.

Wenn die Mieter weg sind abschalten und fertig.

Hallo heili,

meines Erachtens müssen die Personen die sich im Netzwerk befinden selbst für die Sicherheit ihres eigenen Gerätes sorgen, d.h. nicht im Heimnetzwerk beitragen bzw. die Dateien im Netzwerk selbst nicht freigeben. Damit wäre das Problem  schon gelöst.

Ein Missbrauch im Netzwerk nachweisen, was verstehst du darunter?

heili77 
Beitragsersteller
 30.05.2017, 18:38

Ich möchte vermeiden, dass ich mich  für Rechtsverletzungen rechtfertigen muss, die die Mieter über meinen Abschluss begegnen z.b. Urheberrechtsverletzungen wegen musikdownload

andre  30.05.2017, 19:26
@heili77

Also nachweisen lässt sich das sehr schwer als Laie.

Man könnte ggf. das Netzwerk mittels Sniffer-Programmen abhören, was aber ohne Zustimmung der Nutzer illegal wäre.

Setze
ein Vertrag auf, wo du darauf hinweist, dass die Nutzung des WLAN
Netzwerkes auf eigene Gefahr genutzt werden darf, sowie bei
Rechtsverstößen der Nutzer dies selbst in vollem Umfang zu verantworten hat.

Weise
gesondert darauf hin, dass der Download von Filmen, Videoclips und
Musik ohne Zustimmung des Urheber gegen das Urheberrechtsgesetz verstößt
und dies auch mittels IP-Adresse zurückverfolgt werden kann. ( Das
schreckt schon mal ab )

Sollte ein Urheberrechtsverletzung
vorliegen, so werden alle Daten der Staatsanwaltschaft übergeben. ( Die
Staatsanwaltschaft wird sich dann definitiv mit den Nutzern ausseinander
setzen )

Es liegt nicht in deinem Ermessen alle Benutzer zu kontrollieren.

Für
alles weitere, sollte ein Verstoß entdeckt werden und es meldet sich
jemand bezüglich der Urheberrechtsverletzung ( mit Angabe des Datums ),
könntest du versch. Mieter angeben, die sich zum Zeitpunkt in deinem
Netzwerk befanden. ( Kannst du ja alles nachweisen ).

Lass dir den Vertrag unterschreiben, ohne Unterschrift kein WLAN Passwort.

Ich denke, du brauchst dir keine Sorgen zu machen, dass eine Strafe auf dich zu kommt.

heili77 
Beitragsersteller
 30.05.2017, 18:32

Sorry da hab ich mich unklar ausgedrückt.. Mit Missbrauch meinte ich nicht das Netzwerk sondern den Internetanschluss

andre  30.05.2017, 18:33
@heili77

Okay und was verstehst du trotzallem unter Missbrauch im Internet, was möchtest du nachweisen und sehen?