Wieso sind Metalldetektoren verboten?
Ich würde gerne mal wissen, wieso es verboten ist, mit einem Metalldetektor über ein Feld zu gehen, oder im Wald.
7 Antworten
Metalldetektoren an sich sind nicht verboten, unter bestimmten Umständen aber deren Einsatz. Dafür gibt es verschiedene Gründe.
1. Felder und Wälder sind unter Umständen Privatbesitz. Wenn du auf dem Besitz eines anderen etwas suchen und ausgraben willst, brauchst du die Genehmigung des Besitzers. Das ist in deinem Garten und deiner Küche genauso wie auf Bauer Bunsens Acker oder im Gemeindewald. Denn auch öffentlicher Besitz ist ja kein Freiwild für jeden, sondern gehört den Bürgern einer Gemeinde, eines Landes usw. Und ebenso das, was dort evtl. verborgen liegt.
2. In vielen Bundesländern ist der Einsatz auf archäologischen Fundstellen grundsätzlich verboten. Denn Metallsucher zerstören beim Graben die Überreste unserer Vorgeschichte, indem sie wahllos Metallobjekte aus alten Gräbern, Gruben und Hausresten herausbuddeln und dabei alles drumrum in der Erde zerwühlen. Gerade die Metallobjekte (Münzen, Schmuckstücke usw.) sind aber auch noch die wichtigsten Fundstücke, um die Gräber und Gruben mal zeitlich zuweisen zu können, wenn man sie fachgerecht wissenschaftlich ausgräbt.
Das ist, wie wenn du ins Archiv gehst und aus alten Handschriften einzelne Seiten rausreißt. Wenn 20 Jahre später mal jemand die Geschichte deiner Stadt schreiben will, fehlen wichtige Informationen und sind für immer verloren. Da unsere Geschichte uns allen gehört, sind diese historischen Überreste gesetzlich gegen private Hobbyschatzsucher geschützt, die ihre Funde mit nach Hause nehmen, wo sie ihre historische Aussagekraft verlieren, nicht mehr auffindbar sind und in den meisten Fällen irgendwann völlig verloren gehen.
Metalldetektoren sind nicht verboten. Das suchen mit dem Detektor ohne Genehmigung der Unteren Denkmalschutzbehörde ist nicht erlaubt. Man braucht eine Genehmigung, und das setzt voraus, man hat einen zwei tägigen Sondengängerkurs beim zuständigen Landesamt für Denkmalpflege gemacht.
Ist es doch gar nicht. Du kannst über Deine Felder mit einem Metalldetektor latschen, solange Du willst.
Wenn Du ihn gefindet hast, darfst Du ihn ausbuddeln tun und ihn mit dem Eigentümer des Grundstücks teilen.
§ 984 BGB
Weder der Besitz noch das sog. "Sondeln" ist in Deutschland verboten. Lediglich an Bodendenkmälern kann das Sondeln per Allgemeinverfügung verboten sein. Allenfalls auf umfriedeten Grundstücken kann Dir der Grundstückseigentümer das Betreten verbieten.
Metalldetektoren an sich sind nicht verboten.
Was allerdings möglicherweise verboten sein kann, ist, sie auf fremden Grundstücken einzusetzen (weil jmd. anderes das "Hausrecht" dort hat).
Ebenfalls kann es auch auf öffentlichem Grund verboten sein, irgendwas auszugraben, wenn der Detektor angeschlagen hat.
Und dann darf man auch einen Schatz heben, wenn man ihn gefindet hat?