Ist die Parodie eines Lieds mit §24 Abs. 2 UrhG überhaupt möglich?
Beispielfall:
Der Text eines Lieds L wird so verändert, dass eine komische Wirkung erzielt und eine andere, teilweise antithematische Botschaft vermittelt wird. Nun wird dieser veränderte Text zu einer Karaoke-Version (Instrumentalspur) von Lied L gesungen, sodass das parodistische Lied P entsteht. Lied P soll unkommerziell in einem privaten Kanal und auf einem Videoportal veröffentlicht werden, z.B. Youtube.
Es wird momentan davon ausgegangen, dass eine Parodie eine abhängige Bearbeitung ist (§23 UrhG), aber durch ihre komische/antithematische Botschaft ähnlich wie freie Benutzung (§24 UrhG) behandelt wird. §24 Abs. 2 UrhG besagt, aber dass es sich nicht um freie Benutzung handelt, wenn die Melodie des Ausgangswerks erkennbar ist. Dies ist im Beispielfall aber so.
Fragen:
1) Ist die Parodie eines Lieds ohne die Einräumung von Nutzungsrechten überhaupt möglich oder durch §24 Abs. 2 UrhG grundsätzlich verboten?
2) Erfüllt im Beispielfall Lied P (inkl. Musik!) die Kriterien einer Lied-Parodie?
3) Kann Lied P ohne negative rechtliche Konsequenzen auf einem Videoportal veröffentlicht werden?
4) Falls Frage 1, 2 oder 3 verneint werden: Welche Alternativen gibt es? Es besteht ja das gesellschaftliche wie kulturelle Bedürfnis, die Parodie als Kunstform zu ermöglichen; auch musikalisch.