Wie lange dauert es, bis man eine Rechnung von der Polizei erhält?

5 Antworten

Also, erst einmal begehst du eine Verkehrsordnungswidrigkeit, weil du billigend in Kauf genommen hast, dass du bei deiner Sehschwäche andere gefährden, behindert oder schädigen kannst (weil du eben ne schlechte Sehleistung hast). Somit wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und 25 EUR ist im Verwarngeldbereich, d.h. du wirst aufgefordert, bei Eingang des Schreibens den Betrag zu begleichen.

Das dauert oft 4-6 Wochen, weil Behörde, weil du nicht der einzige Mensch bist, der sich daneben verhält, weil viel Bürokratie, damit gerichtsfest ist.

Also sich gedulden und schon ab jetzt mit deiner Brille fahren.

Ein Tipp: Wird bei einem Verkehrsunfall festgestellt, dass du deine Brille nicht getragen hast, dann erhälst du eine Mitverursachung, auch wenn der anderer Verkehrsteilnehmer sich falsch verhalten hat.

Gegen wir weiter: Wird ein anderer Verkehrsteilnehmer verletzt, kann gegen dich ein Strafverfahren eingeleitet werden wegen fahrlässischer Körperverletzung oder Tötung, auch wenn du den Verkehrsunfall nicht verursacht hast.

Man müsste nur beweisen, dass du mit Brille es noch hättest vermeiden können.

TheGrow  19.05.2016, 05:07

Hallo Ervo17,

Deine Ausführungen sind so nicht ganz korrekt.

Somit wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und 25 EUR ist im Verwarngeldbereich, d.h. du wirst aufgefordert, bei Eingang des Schreibens den Betrag zu begleichen

Für den Verstoß gegen die Auflage eine Sehhilfe zu tragen, sind nicht 25,00 sondern nur 15,00 Euro vorgesehen.

Wird bei einem Verkehrsunfall festgestellt, dass du deine Brille nicht getragen hast, dann erhälst du eine Mitverursachung, auch wenn der anderer Verkehrsteilnehmer sich falsch verhalten hat

Man erhält nicht automatisch eine Mitschuld an dem Unfall, nur weil man gegen die Auflage eine Brille zu tragen verstoßen hat. Eine Mitschuld an dem Unfall kann er nur tragen, wenn der Unfall vermeidbar gewesen währe, wenn er eine Brille getragen hätte. Das müsste aber im Einzelfall  konkret geprüft und begründet werden.

Wird ein anderer Verkehrsteilnehmer verletzt, kann gegen dich ein Strafverfahren eingeleitet werden wegen fahrlässischer Körperverletzung oder Tötung, auch wenn du den Verkehrsunfall nicht verursacht hast

Auch im Strafrecht gilt, was im Versicherungsrecht gilt.

Ein Strafverfahren kann nur dann eingeleitet werden, wenn dem Fahrer nachzuweisen ist, dass der Unfall so nicht stattgefunden hätte, wenn er eine Brille getragen hätte. Das ist aber in den meisten Fällen weder zutreffend und dementsprechend auch nicht beweisbar.

Ich kenne in den letzten Jahren nur einen einzigen Fall, wo das zutreffend war. Da hat ein Traktorfahrer beim Abbiegen einen Motorradfahrer übersehen. Ihn konnte vom Gutachter nachgewiesen werden, dass er aufgrund der extremen Sehschwäche ohne Brille gar nicht in der Lage war, den Motorradfahrer rechtzeitig zu erkennen.

Schöne Grüße   
TheGrow

Ervo17  19.05.2016, 17:06
@TheGrow

Ich habe nicht überprüft, wie teuer die Brillen-Sache sein kann. Ich habe die Angabe des Threaderstellers übernommen.

Das Strafverfahren wird dann eingeleitet, wenn die Polizeibeamten vor Ort eine Strafanzeige aufnehmen und den Fahrer als Beschuldigten belehren. Was ein StA oder Richter daraus macht, interessiert mich nicht. Der Entscheidungsträger ist auch nicht die Polizei, sondern eine gerichtliche Instanz. Und bis dahin wird ein Strafverfahren eingeleitet.

Ich kenne da so einige Fälle aus Hamburg, die bei Ihnen noch nicht angekommen sein müssten.

TheGrow  19.05.2016, 20:02
@Ervo17

Das Jemand fahrlässiger oder vorsätzlicher Weise die ihm als Auflage gemachte Brille während der Fahrt nicht getragen hat, begründet allenfalls den Anfangsverdacht, dass dieser Umstand mit zum Unfall beigetragen haben könnte.

Aber ein Anfangsverdacht  reicht nur aus um den Fahrer den Status des "Verdächtigen" zu geben, aber er reicht keinesfalls aus um den Fahrer einer Straftat zu beschuldigen. Und somit darf die Polizei noch gar kein Strafverfahren gegen den Verdächtigen einleiten.

Der Polizeibeamte der ein Strafverfahren gegen Jemanden einleitet, der nur Verdächtiger ist, begeht eine Straftat nach folgender Rechtsgrundlage:

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§ 344 StGB - Verfolgung Unschuldiger

(1) Wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung an einem Strafverfahren, abgesehen von dem Verfahren zur Anordnung einer nicht freiheitsentziehenden Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8), berufen ist, absichtlich oder wissentlich einen Unschuldigen oder jemanden, der sonst nach dem Gesetz nicht strafrechtlich verfolgt werden darf, strafrechtlich verfolgt oder auf eine solche Verfolgung hinwirkt, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Satz 1 gilt sinngemäß für einen Amtsträger, der zur Mitwirkung an einem Verfahren zur Anordnung einer behördlichen Verwahrung berufen ist.

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Insofern bezweifle ich Deine Aussage, dass in Hamburg Strafverfahren eingeleitet wurden, nur weil der Fahrer die Brille nicht aufhatte.

Knuddlmuddl 
Beitragsersteller
 19.05.2016, 02:10

Ich wollte eigentlich wissen, wann die Rechnung kommen wird und kein Moral - Roman haben. Ich weiß was auf mich zukommen kann. Es nützt mir aber nix, wenn meine Brille komplett zerkratzt ist und ich mit weniger sehe als ohne.

Hallo Knuddlmuddl,

zunächst erst einmal zu der Frage, wann Du die Rechnung von der Polizei bekommst.

Von Der Polizei bekommst Du gar keine Post.

Verwarnungsgelder in einer Höhe bis zu 55,00 Höhe können von den Polizisten direkt vor Ort eingenommen werden, was meist auch der Fall ist. Allerdings muss der Polizeibeamte auch dazu mit einem Quittungsblock oder einen Gerät zur Bargeldlosen Zahlung ausgestattet sein.

Kann der Polizeibeamte vor Ort aus welchen Grunde auch immer das Verwarnungsgeld nicht annehmen, muss bzw. kann er eine Ordnungswidrigkeitenanzeige schreiben. Die Ordnungswidrigkeitenanzeige wird dann an die zur Ahndung zuständige Bußgeldstelle Deines Landkreises weitergeleitet, die dann Anhand der Ordnungswidrigkeitenanzeige den Bußgeldbescheid mit Zahlungsaufforderung samt Überweisungsträger an Dich verschickt.

Wann diese Zahlungsaufforderung kommt, kann man nicht sagen. Der Zeitliche Ablauf richtet sich ganz danach wie ausgelastet die Polizei und die Bußgeldstelle ist.

Bei geringer Auslastung der beiden beteiligten Stellen, kann so eine Zahlungsaufforderung auch schon mal 2 oder 3 Tage später da sein, bei starker Auslastung können aber auch durchaus Wochen bis Monate vergehen. Die Behörde hat für die Versendung der Zahlungsaufforderung 3 Monate Zeit, erst dann ist die Angelegenheit verjährt.

Der Bußgeldbescheid der von der Bußgeldstelle Deines Landkreises (nicht von der Polizei) kommt, hat laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog folgenden Inhalt:

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Tatbestandsnummer: 203006

Tatvorwurf: Sie führten ein Fahrzeug, ohne die vollziehbare Anordnung/Auflage *) zu beachten.

Ordnungswidrigkeit gem.: § 3 Abs. 1, § 75 FeV; § 24 StVG; -- BKat

Verwarnungsgeld: 15,00 Euro

Punkte: Nein

Fahrverbot: Nein

Eintrag als A oder B - Verstoß: Nein

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Wie Du dem Text entnehmen kannst, war die Aussage des Polizisten, dass der Verstoß mit 25,00 Euro geahndet wird auch nicht ganz korrekt. Der Verstoß gegen die Auflage eine Brille zu tragen, wird nur mit 15,00 Euro geahndet.

Es ist auch fraglich, ob der Polizeibeamte wegen eines so geringen Verstoßes überhaupt eine Ordnungswidrigkeitenanzeige schreibt.

Aber wie gesagt, die Bußgeldstelle hat drei Monate Zeit den Bescheid zu erstellen.

Schöne Grüße   
TheGrow

Szwab  19.05.2016, 18:32

Es gibt tatsächlich noch Bundesländer in denen Polizisten Verwarngelder Bar kassieren?

TheGrow  19.05.2016, 18:39
@Szwab

Ich weiß nicht, wie das in den einzelnen Bundesländern aussieht, aber aus eigener Erfahrung kann ich Dir versichern, dass zumindest die Bundespolizei bis heute Verwarnungsgelder noch in bar kassieren kann. Die Beamten sind dort mit entsprechenden Quittungsblöcken ausgestattet.

x9flipper9  19.05.2016, 08:08

Sehr gute Antwort aber zu den 15 € kommen doch noch Bearbeitungsgebühren oder? 

TheGrow  19.05.2016, 08:37
@x9flipper9

Nein,

 bei Verwarnungsgeldern bis zu einer Höhe von 55 € kommen keine Bearbeitungsgebühren dazu.

Erst bei Bußgeldern ab einer Höhe von 60 € gekommen 28,50 Euro an Verwaltungsgebühren dazu

Ich denke, das wird schon in den nächsten Tagen kommen. Je nachdem, wann das bearbeitet wird. Und da muß ja nichts weiter überprüft werden. Der Sachverhalt ist ja eindeutig.

Höchstens eine Woche. Wenn größeres Revier bestimmt so 14 Tage.

normalerweise haben die ihre Verwarnungszettel immer dabei und geben sie direkt mit.

Was ist schief gelaufen ?