Welchen Durchschnitt braucht man für ein Jura-Studium ?
Ich möchte wissen welchen Durschnitt man für ein Jura-Studium bracht, weil ich auch gerne Jura studieren möchte...( Ich möchte nähmlich Anwältin werden ).
6 Antworten
An vielen Unis brauchst du gar keinen bestimmten Durchschnitt. Da Jura ein trockenes und langwieriges Studium ist, brechen weit über die Hälfte der Studenten ihr Studium vorzeitig ab.
Da sonst Mangel herrscht, gibt es an kaum einer Uni Zugansbeschränkungen. Eine BEkannte von mir hat zb einen Abischnitt von 3,8 und studiert trotzdem Jura...
Das ist Unsinn. Erst einmal kann man nicht pauschalisieren und sagen, die meisten "Unis" haben keine Zugangsbeschränkungen, weil es Zugangsbeschränkungen nur auf Studiengänge gibt und nicht per se auf Universitäten. Des Weiteren ist der NC für Jura je nach Uni ziemlich happig. Der schlechteste NC im letzten Semester lag bei 2,8, der höchste bei 1,3 (Uni Düsseldorf).
Drittens kann sich die Uni den NC nicht aussuchen; und wenn es noch so viele Studiengangsabbrecher gibt. Letztere haben mit den NC-Werten überhaupt nichts zu tun.
Wer "nämlich" schreibt mit "h"...
Das ist von Uni zu Uni ganz verschieden. Informiere Dich über die Webseiten Deiner Wunsch-Unis einfach mal, wie der NC in den letzten Jahren war - dann kannst Du es so ungefähr sagen. Der NC kann aber auch von Semester zu Semester schwanken - es kommt immer darauf an, wieviele Bewerber es gibt... Viel Glück! :)
Danke, das hilft mir bestimmt weiter.
Die Frage ist so falsch gestellt. Hochschulen führen bei Beschränkungen der Zahl der Studienplätze aus Kostengründen (Das ist mit NC amtlich gemeint!) Auswahlverfahren bei Studienplatzbewerbern durch, d.h. es wird im Falle eines zahlenmäßigen Bewerber-Überhanges ein Auswahlverfahren unter den studienberechtigten Bewerbern durchgeführt gemäß der Rangliste ihrer Qualifikation (Abi-Schnitt) und weiteren Ranglisten (in aller Regel Wartezeitliste). Dann kommt es nur darauf an, wie viele Studienplätze bereitgestellt werden und wie viele Bewerber in der Qualifikationsrangliste (bzw. Wartezeitrangliste) vor Dir stehen. Ein reines Zählergebnis also im Sinne des NC. Die Ergebnisse der künftigen „Grenzrangwerte“ oder „Auswahlgrenzen“ (z.B. „Bei der Hochschule x hatte zum Sommersemester 2011 im Fach Jura der letzte erfolgreiche Bewerber auf der Qualifikationsliste einen Abi-Schnitt von 2,3") sind nicht vorhersehbar. Du kannst auf den Webseiten der Hochschulen die Grenzwerte der Vergangenheit einsehen und als ungefähre Anhaltspunkte für die Zukunft betrachten.
Sehr schön + RICHTIG! :) Mir war das jetzt zu umständlich, dass so zu erklären... :D
Ne das ist FALSCH. NC heißt Begrenzung (von lat. numerus clausus = begrenzte Anzahl), hat aber mit Kostengründen nichts zu tun. Der NC entsteht durch die Anzahl der Studienplätze welche von der Uni im Voraus gestellt werden und der Anzahl der Bewerber. Mehr Bewerber als Plätze = NC. Die Studienplätze werden widerum in der Regel nach 3 Quoten vergeben: Abinote, Wartesemester und hochschuleigenen Auswahlverfahren und NUR im LETZTEN gibt es Auswahlgespräche und das auch nicht aus Kostengründen sondern einfach um geeignete Bewerber zu finden. Da die Studiengangsbegrenzung wie gesagt in den meisten Fällen dreigeteilt ist wird zu einem gewissen Prozentsatz trotzdem nach Abinote selektiert (und nach Wartesemestern). Das Auswahlgespräch wird auch nicht bei mehr Bewerbern als Plätze durchgeführt sondern standartmäßig noch BEVOR die NC Werte überhaupt feststehen. Der NC Wert im hochschuleigenen Auswahlverfahren ergibt sich aus dem Bewerber der als letztes mit der schlechtesten Note über das Auswahlgespräch genommen wurde. Nochmal vereinfacht: Erst Auswahlgespräch, danach NC Werte.
Siehe auch: http://www.gutefrage.net/tipp/die-10-haeufigsten-fragen-im-bereich-studium---antworten-hier
Du irrst Dich sprachlich. Du redest vom NC im umgangssprachlichen Sinne (Pennälerdeutsch), da wird mit NC die Noten-Auswahlgrenze bezeichnet, z.B. "NC=2,3". Ein Grenzwert ist keine "begrenzte Zahl" im Sinne von "Anzahl der zu vergebenden Studienplätze". Nur diese Zahl ist amtlich vorgegeben, keinesfalls irgend eine Auswahlgrenze. Die ergibt sich erst aus dem Auswahlverfahren. Durch das umgangssprachliche NC-Verständnis wird fortwährend das Vorurteil genährt, die Auswahlgrenzen würden vorgegeben.
In der Amtssprache bedeutet NC ganz wörtlich "begrenzte Zahl" von Studienplätzen, d.h. "keine Studienplatzgarantie", wie immer auch das dadurch erforderliche Auswahlverfahren aussehen mag (Da ändern sich immer wieder die Regelungen). Insofern es für die Begrenzung der Ausbildungskapazität kaum andere Gründe neben den Kosten gibt, habe ich das zum Verständnis hinzugefügt. Das prägt sich besser ein: Kostenbegrenzung mittels Studienplatzzahlbegrenzung. Um diese NC-Zahlen kreisen an den Hochschulen die Haushaltsdebatten, natürlich nicht um Durchschnittsnoten!
Es gibt kein "NC im umgangssprachlichen Sinne". NC heißt (lat.) numerus clausus = begrenzte Anzahl und daran wird sich auch nichts ändern. Und nein NC heißt nicht "Begrenzung nach Note" und auch nicht "Begrenzung aufgrund von Kostengründen", sondern einfach nur "Begrenzung."
Die ergibt sich erst aus dem Auswahlverfahren.die Anzahl der Studienplätze welche von der Uni im Voraus gestellt werden
Ich habe auch nichts anderes behauptet. Ich nehme mal an dass du nicht richtig gelesen hast und meine Aussage "die Anzahl der Studienplätze welche von der Uni im Voraus gestellt werden" falsch interpretiert hast. Der Rest deiner Kritik erübrigt sich damit.
Kommt drauf an in welcher Stadt. Das ist unterschiedlich, aber 1,1 brauchst du nicht ! :D
kommt auf die Uni an... http://www.nc-werte.info/studiengang/rechtswissenschaft/ lg
Danke für deine große Hilfe. Und deiner Bekannten Viel Glück!!!!