Welche Rechtsform hat ein Notariat?
Welche Rechtsform hat ein Notariat? Und gibt es sowas wie eine freiwillige Rechtsform?
4 Antworten
Der ist Freiberufler und bekleidet ein öffentliches Amt. In manchen Bundesländern ist er auch zugleich Rechtsanwalt. Gesetze geben vor mit wem er sich zusammen-schliessen darf und welche Berufe er nicht gleichzeitig mitausüben darf. Ein Anwalts-notar darf einen Mandanten nicht rechts-anwaltlich und danach notariell beraten. Das würde gegen die Neutralitätspflicht ver-stossen, da er als Notar neutral sein muss und beide Parteiinteressen vertritt. Ein RA vertritt immer nur die Rechte seiner Partei, die ihn bevollmächtigt hat.
Man sagt meist Notariat, obwohl der BGH die Bezeichnung verboten hat. Es heisst meist einfach Notar. Manche sagen auch Notar-büro.
Meist gar keine. Wenn es mehrere Notare sind, wird die Kanzlei oft als GbR betrieben. Denkbar sind auch Partnerschaftsgesellschaften. Die sind aber selten.
Meist sind die einfache Freiberufler, kann aber auch ne GbR oder partgg sein
Das ist ein sogenanntes beliehenes Amt, also quasi eine Behörde.