welche arten von patenten gibt es?

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Es gibt insgesamt drei Möglichkeiten, für seine Erfindung einen Patentschutz zu erhalten. Unterschiede bestehen dabei vor allem im Wirkungskreis.

* nationale Patentanmeldung
* europäische Patentanmeldung
* internationale Patentanmeldung

Ein nationales Patent kann beim Deutschen Patent- und Markenamt in München (DPMA), bei den Dienststellen in Jena, beim Technischen Informationszentrum in Berlin oder - falls man Patentschutz im Ausland erlangen möchte - beim dortigen nationalen Patentamt einreichen. Außerdem werden Patentanmeldungen auch von bestimmten Patentinformationszentren entgegengenommen (Anschriften können auch beim Deutschen Patent- und Markenamt erfragt werden). Die Patentinformationszentren dokumentieren dann den Eingangstag und leiten die Patentanmeldungen, jedoch ohne sie zu prüfen, an das DPMA weiter.

Ein gesamteuropäisches Patent gibt es zwar nicht, dafür aber das so genannte Europäische Patentübereinkommen (EPÜ). Danach ist eine Patentanmeldung beim Europäischen Patentamt (EPA) möglich. Das EPA überprüft den Antrag, der in einer Amtssprache des Europäischen Patentamtes (Deutsch, Englisch oder Französisch) gestellt werden muss und erteilt auch das Patent. Mitglieder der EPÜ sind die EU-Staaten sowie die Schweiz, Liechtenstein, Monaco und Zypern. Außerdem kann die Schutzwirkung europäischer Patentanmeldungen und Patente auch auf folgende Staaten erstreckt werden: Albanien, Litauen, Lettland, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Rumänien und Slowenien. Geht man den Weg über das EPÜ, so kann man entweder für alle oder auch nur einzelne Mitgliedsstaaten (z. B. auch nur für Deutschland) ein europäisches Patent erwerben.

Rechtstipp: Die europäische Möglichkeit empfiehlt sich aus Kostengründen erst, wenn man in mindestens fünf Mitgliedsstaaten Patentschutz erhalten möchte.

Außer dem nationalen und dem europäischen besteht noch der internationalen Weg nach dem Patentzusammenarbeitsvertrag (Patent Cooperation Treaty - PCT). Inzwischen gehören 110 Staaten - darunter die wichtigsten Industriestaaten - dem PCT an. Um Patentschutz in allen oder auch nur einzelnen Mitgliedsstaaten zu erlangen, kann man seine Erfindung entweder beim DPMA oder beim EPA "international" oder aber direkt bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum in Genf (WIPO) schützen lassen.

Patent, Gebrauchsmusterschut und dann gibt es das Wort Patent noch mit ganz anderer Bedeutung: Für eine Fahigkeit, wie Kapitänspatent.

naja, es gibt auch national und international geltende Patente, letztere sind aber recht teuer in der Anmeldung.