Wegen Ladendiebstahl beschuldigt obwohl ich unschuldig bin was basiert jetzt?

4 Antworten

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Hallo SoniKu,

vorab muss gesagt werden, dass Detektive und privat Detektive in deutschland keine sonderrechte haben im vergleich zu dir. Das Bedeutet, dass ein Detektiv rechtlich gesehen ein normaler Bürger ist.

Zu deinem Fall: (Ich versuch mal die Schritte vom Detektiv zu begründen/beschreiben/kommentieren)

Angefangen hat es ja mit deiner Taschenkontrolle. Was jetzt nicht direkt aus dem Text ersichtlich ist ob er dich gefragt hat ob er die Tasche(n) kontrollieren darf, besteht ein Tatverdacht dürfen Hausdetektive oder Laden­personal lediglich Personalien aufnehmen. Für alles darüber muss die Polizei geholt werden und erst die dürfen deine Tasche(n) durchsuchen.

-> Taschenkontrollen dürfen ungefragt immer nur von der Polizei durchgeführt werden bzw wenn du auf frischer Tat erwischt wurdest auch von Detektiven.

Zu dem festhalten lässt sich nur ein sagen:

Gem. §127 der Strafprozessordnung (StPO) darf jeder Bürger eine
tatverdächtige Person unter gewissen Umständen vorläufig Festnehmen.

Dann halten die dich auch so lange fest wie es sein muss.

Ansonsten wurden ja nur nach Beweisen gesucht, das ist ja soweit verständlich da die was brauchen um die Anzeige durchzubringen. Aus meiner Sicht musst du wegen der Anzeige nichts befürchten, da bei dir keine gestohlenen Waren gefunden wurden.

Bezüglich des Hausverbotes:

Wenn ich es richtig verstanden habe handelt es sich um ein Einkaufszentrum, also mehrere verschiedene Geschäfte in einem Haus. An deiner Stelle würde ich mal in der Verwaltung vom Einkaufszentrum anrufen und nachfragen ob der Müller dir ein Hausverbot für das GESAMTE Einkaufszentrum austeilen darf. Ansonsten normales Hausrecht und kann dir verbote erteilen wie er "lustig" ist.

Heretika2  07.10.2016, 07:49

Sie dürfen dich hier nur zwecks Feststellung der Personendaten festhalten :) ansonsten ist das eine Freiheitsberaubung weil man hier die Jedermanns rechte verlässt.

Hallo :) Also erst einmal handelt es sich bei der Beschuldigung die der Securety Wachmann dir dort vorwirft um versuchten Diebstahl. Nicht um Diebstahl. Leider kann er dich ab der Sekunde, inder du die Schminke für andere unsichtbar in deine Tasche steckst des Versuchs bezichtigen.

Hausverbot darf er dir auch erteilen da er als Sicherheitsmitarbeiter das Hausrecht inne hat.

Aber du hast ja einen großen Vorteil.... Das ganze wurde gefilmt! Es ist also egal was der Sicherheitsmitarbeiter dir glaubt oder nicht :) Die Verwaltung und die Polizei werden das schon klären und im Zweifel ist das Recht immer auf der Seite des Angeklagten.

Hast du deinen Ausweis nicht vorgezeigt? Der Mitarbeiter darf dich nämlich nur zwecks Feststellung deiner Daten vorläufig festhalten... Wenn du deinen Perso vorgezeit hast ist das Freiheitsberaubung!

Und wenn alle Stricke reißen bist du immer noch minderjährig also keine Angst!

SoniKu 
Beitragsersteller
 06.10.2016, 09:50

Doch ich habe meine Ausweis gezeigt, du ich habe ja nie etwas eingesteckt ich habe ja nur mein Handy rausgeholt aber auf der Kamera sah das ja so aus als hätte ich es eingesteckt  

Heretika2  06.10.2016, 09:56
@SoniKu

Hast du dir das Video zeigen lassen?

Wenn es wirklich so aussieht ist das echt doof gelaufen! Trotzdem.... Da du nichts gestohlen hast bleibt es höchstens bei dem Versuch... Es wird also nicht viel passieren.

Und wenn doch dann einfach mal bei der Polizei wegen der Freiheitsberaubung nachfragen/ bescheidsagen.

Der liebe Detektiv kennt da nämlich seine Rechte nicht...  Er darf laut jedermannsrechten eine Person zwecks Personendaten festhalten.... Hat er diese festgestellt greift dieses Gesetz nicht mehr!

SoniKu 
Beitragsersteller
 06.10.2016, 13:07
@Heretika2

Die Wollten mir das video nicht Zeigen auch wenn ich sehen wollte 

Heretika2  07.10.2016, 07:47
@SoniKu

Na dann keine Angst! Zur Verurteilung müssen sie das Video zeigen...

Wahrscheinlich wird dich das dann entlasten ;)
Da ja auch keine gestohlene Wahre bei dir gefunden wurde und hier nur der Verdacht des versuchten Diebstahls vorliegt

Die Beweislast liegt beim Kaufhaus Detektiv. Dir sollte klar sein das deine Aktion blöd war, zumal irgendein armer Mindestlohnjobber deinen kram wieder weg räumen muss weil du nicht in der Lage bist auszurechnen ob du dir etwas kaufen kannst oder nicht.

Wie auch immer.

Der Detektiv hat dich auf Band wie du die Sachen einsteckst, aber sie später nicht gefunden, also ist sein Verdacht schlichtweg falsch. Die Anzeige wird fallen gelassen da kein corpus delicti vorliegt.

Gruß

Jimmibob

SoniKu 
Beitragsersteller
 06.10.2016, 09:53

Ich hab es ja nicht eingesteckt ich habe nur mein Handy rausgeholt aber auf dem Video sah das so aus als hätte ich es eingesteckt

Jimmibob  06.10.2016, 09:54
@SoniKu

AUs seiner sicht hast du was eingesteckt. also handelt er seiner Dienstvorschrift entsprechend

Wenn man nix beweisen kann, wieso nimmt die Polizei dann eine Anzeige auf?! Das würde ich nochmal hinterfragen...