Was passiert wenn man vor der Polizei abhaut?
Sagen wir mal man darf nur 25 fahren hat aber einen Roller der 45 fährt. Kennzeichen kann man nicht sehen. Man fährt zu schnell und die Polizei jagt dann einen. Was passiert wenn man abhaut? Kennzeichen kann man nicht sehen und Gesicht auch nicht. Kann da noch was passieren? Ich frage nur da es mich interessiert. Würde gerne wissen was passieren würde.
7 Antworten
Leute, was wird hier wieder ohne Wissen spekuliert? Fahrerflucht?? Meine Güte.
Also:
Wenn Du nur einen Roller mit 25 km/h fahren darfst, dann ist das für Dich verbindlich.
Hältst Du Dich nicht daran und nimmst die Drosselung raus, hast Du folgende Probleme:
1.) Straftat nach § 21 StVG - Fahren ohne Fahrerlaubnis.
2.) Straftat nach § 6 PflVersG - Dein Motorroller ist nicht für die Geschwindigkeit von 45 km/h versichert.
3.) Wenn Du das Haltgebot der Polizei nicht beachtest, begehst Du weiterhin eine Ordnungswidrigkeit nach § 36 StVO, die mit 70 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg bewehrt ist.
4.) Es können weitere erhebliche Verkehrsverstöße hinzukommen, z.B. beim Überfahren einer "rot" zeigenden Lichtzeichenanlage. Mit Gefährdung usw. bist Du da locker im dreistelligen Euro-Bereich, und Deine Aussicht auf eine Fahrerlaubnis ist auf Jahre erstmal dahin.
Also mach so eine Scheiße nicht und halt Dich an die Regeln, verdammt.
Stimmt, vielen Dank für die Korrektur, das war heute früh nicht ganz durchdacht von mir! :-)
Naja, wenn du es schaffst abzuhauen eigentlich nicht:D
Was passiert wenn man abhaut?
Sie fahren gemütlich neben dir her, knabbern ein wenig an ihrem Eis, machen sich noch etwas lustig über dich, überholen dich, steigen vom Fahrrad ab und kontrollieren dich.
Wir reden von nur 45 km/h(!) und du hast nicht überall sofort eine Engstelle, wo ein Polizeiauto nicht durchpasst. Und die fahren sicher keine 10 Minuten hinter dir her, bis du mal ein Schlupfloch gefunden hast.
In der Nähe befinden sich nicht selten weitere Streifenwagen, oder Polizei in Zivil.
Eine Nahbereichsfahndung ist schnell organisiert.
Wenn Du bei der Flucht noch Verkehrsdelikte begangen hast, wie z.B. über rot fahren, wird es sehr eng für dich.
Ja, bei 45 km/h haben die Autos der Beamten schon Probleme mitzukommen.... Aber falls du es doch schaffst, und sie nicht wissen, wer du bist, hast du Glück
Bei solchen Aussagen sollte man sich dann allerdings selbst etwas mit Vermutungen zurückhalten - siehe deine Ausage zum angeblichen Verstoß gegen §6 PflVG ;)
Für das Fahrzeug mit der Fahrgestellnummer X besteht ein Vertrag, die Geschwindigkeitsangabe ist lediglich eine Bedingung des Vertrags. Verstößt er gegen eine Bedingung, liegt eine Obliegenheitsverletzung vor, dadurch löst sich kein Vertrag in Luft auf.