Was meint die Halbwaisenrente mit Unterbrechung der Ausbildung?

1 Antwort

Hi liebe KillerKatze94,

wahrscheinlich meinen die diese Überbrückung zwischen 2 Ausbildungen laut letztem Satz hier:

Bezugsdauer einer Waisenrente

Waisenrenten werden regelmäßig bis zum 18. Geburtstag des Kindes
gezahlt. Darüber hinaus kann die Waise diese Rente längstens bis zur
Vollendung des 27. Lebensjahres erhalten, wenn sie


- sich in Schul- oder Berufsausbildung befindet oder
- ein freiwilliges soziales Jahr, ein freiwilliges ökologisches Jahr, den
Bundesfreiwilligendienst oder einen anderen nationalen oder
internationalen Freiwilligendienst im Sinne des Kindergeldrechts leistet
oder
- behindert ist und deshalb nicht selbst für sich sorgen kann.


Auch für Übergangszeiten von höchstens vier Kalendermonaten, beispielsweise zwischen zwei Ausbildungen, kann eine Waisenrente gezahlt werden.

Nachzulesen in der Detschen Rentenversicherung Bund (DRB) in Berlin in dem Link hier: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_Rente_Reha/01_rente/01_grundwissen/03_rentenarten_und_leistungen/07a_renten_an_hinterbliebene/01_halb_und_vollwaisenrente.html

Gruß siola55