Was ist an Halloween mehr erlaubt?
Was ist an Halloween erlaubt, was sonst nicht erlaubt ist? Z.B. so Scherze wie Böller in Briefkasten werfen oder nachts Tesafilm an eine Klingel kleben? Kann man deshalb angezeigt werden trotz Halloween?
5 Antworten
Halloween ist kein Freibrief dafür Sachbeschädigungen oder Belästigungen zu begehen! Ein Streich muss harmlos sein.
Es kommt auch darauf an bei wem man so einen Streich macht. Wenn man bei jüngeren Freunden das mit dem Tesa und der Klingel macht, mag das lustig sein, wenn man das bei einer älteren Person macht, die dann so erschrickt, dass sie Herzprobleme bekommt, ist es nicht lustig!
Wenn durch die Aktionen was kaputt geht, ist das nicht lustig und wird auch bestraft. Ich würde mich auch vorher in der Nachbarschaft erkundigen, wer das "Süßes oder Saures" Spiel mag und dann nur dort klingeln. Nicht jeder mag das und man muss sich ja nicht unbeliebt machen indem man die Leute ärgert.
Halloween ist kein Freifahrtschein für Straftaten. Auch da ist nicht mehr erlaubt, als an allen anderen Tagen auch.
Tesa über die Klingel geht als Streich durch. Böller in Briefkasten hingegen bei weiterm nicht mehr
Alte Frage, aber dennoch:
Zahnpasta am Türgriff sollte ausreichen. (kann man vom Türgriff und von der Hand sehr gut abbekommen...keine dauerhaften Schäden entstehen)
Böller sind total übertrieben und auch kein "Scherz" in meinen Augen.
Gegenstände/Tiere/Menschen sollten nicht zu Schaden kommen, denn das ist logischerweise nicht erlaubt.
Nur zu deinen Beispielen: Tesafilm an eine Klingel kleben finde ich jetzt nicht sooo schlimm, aber Böller in den Briefkasten werfen erscheint mir doch mehr als fragwürdig! Stell dir mal vor, jemand macht den Briefkasten auf, weil er was klappern gehört hat, und der Böller geht gerade in dem Moment los! Da kann ja wer weiß was passieren! Das ist nicht einfach ein dummer Streich!!! Ansonsten: die Antwort von Jelindreal sagt eigentlich schon alles: an Halloween ist nichts erlaubt, was nicht auch sonst erlaubt wäre!
Ja kann man. Je nach Ausmaß fällt es unter Vandalismus oder Sachbeschädigung. Halloween ändert die bestehenden Gesetze nicht und ist auch kein deutscher Feiertag, der irgendwelche Auswirkungen hat.