Was darf man an Leasingfahrzeugen verändern?
Ich habe oft gesehen, dass im Internet bekannte Personen mit dicken Autos die Wagen folieren, Kühlergrill schwarz färben, Scheinwerfer verdunkeln, andere Felgen etc.. Bin kein Experte in dem Gebiet Leasing. Und ja ich weiß, dass man an einem Leasingfahrzeug alles verändern kann, solange es problemlos nach Ablauf des Leasingvertrages ohne Schäden rückgängig zu machen ist. Jedoch müssen z.B. beim Folieren ja auch einige Teile abgebaut werden. Und das sehe ich bei einem Fahrzeug, welches nicht einem selber gehört eher kritisch. Wäre toll, ein paar Antworten zu bekommen.
9 Antworten
Was sollte der Leasingnehmer während der Vertragslaufzeit beachten?
Der Leasingnehmer sollte sich während der Vertragslaufzeit insbesondere darüber bewusst sein, dass es sich bei dem Leasingfahrzeuge nicht um sein Eigentum handelt.
Das bedeutet für ihn insbesondere, dass er damit nicht so verfahren kann, wie er mit seinem eigenen Fahrzeug umgehen würde.
Er hat sich vielmehr so zu verhalten, als wenn er das Fahrzeug von einem Autovermieter gemietet hätte.
Es soll so bleiben wie man es bekommen hat .
http://www.verkehrsrechtsforum.de/verkehrsrecht/stichpunkte/l/leasingvertragbesonderheiten.html
man darf das Serviceheft mit dem Stempel der Vertragswerkstatt nach jeder vorgeschrieben Inspektion verändern, sonst nichts
Wenn du Fahrzeuge verleihen würdest und jemand schraubt dran rum, wie würdest du reagieren??!
Hallo,
habe gesehen und Internet, da kräuseln sich bei mir schon wieder die Fußnägel.
Was Promis machen ist gaaanz was anderes als Otto Normalverbraucher.
Bei denen ist der Leasingfirma nämlich so ziemlich alles egal, so lange ein wichtiger Punkt erfüllt ist:
IHR Fahrzeug muss in den diversen Klatschspalten und Blogs immer zu erkennen sein.
Denn soviel kostenlose Werbung wie dadurch bekommen die sonst nie.
Bei Otto Normalverbraucher reicht schon die Erwähnung Folierung und es wird gleich mal 5 Prozent vom Restwert abgezogen.
Du hast Deine Frage richtig selbst beantwortet:
Du kannst grundsätzlich machen was Du willst; zur Rücklieferung musst Du dann den Ursprungszustand wiederherstellen.
Ob Du zur Montage etwas demontieren musst, ist völlig unerheblich, solange Du nicht die Grundeigenschaft des Fahrzeugs veränderst. Beispiel: ein Dach abtrennen, um aus einer Limousine ein Cabrio zu machen, darfst Du nicht.
Ich würde ggf. die Leasing-Gesellschaft vorher informieren, dann bist Du immer auf der sicheren Seite.