was darf der lehrer machen, wenn er dich beim spicken erwischt?

8 Antworten

Schon der Versuch des "Unterschleifs" ist strafbar, also genügt es z.B., wenn der Lehrer im Nachhinein einen Spickzettel bei dir findet, auch wenn du ihn gar nicht benutzt hast. Möglich ist dann die Note 6. Das "nicht beurteilen" wird der Lehrer nicht machen, das wäre ja dann so, als wärest du krank gewesen und hättest deshalb nicht mitgeschrieben. Und natürlich darf er den Spickzettel behalten.

Hey, Also als ich erwischt wurde hat er mich erstmal gefragt ob das mein Ernst wäre..dann hat er sich den Zettel angeschaut darauf stand das was in (z.B nr.2) vorkommt..da hat er dann einfach die ganze Nr.2 nicht bewertet..:// das ist aber noch harmlos..

ich kenne das schulgesetz nicht, aber er darf den zettel behalten und eine 6 geben, GANZ SICHER!

Jessi800  11.07.2012, 17:40

Nein Darf er nicht das ist Privatbesitz er kann dir auch nicht deine Jeans weg nehmen !

dropdatabase22  11.07.2012, 17:41
@Jessi800

Natürlich darf er das, er darf den Zettel nur nicht weiterverkaufen oder verleihen

hilfesucheneu 
Beitragsersteller
 11.07.2012, 17:44
@dropdatabase22

§ 18 Abs. 4 SchUG: bestimmt generell, daß vorgetäuschte Leistungen nicht zu beurteilen sind. § 11 Abs. 4 der Leistungsbeurteilungsverordnung enthält hiezu nähere Ausführungen. Für Schularbeiten wird hiebei festgestellt, daß Schularbeiten, die zufolge einer vorgetäuschten Leistung nicht beurteilt werden, wie versäumte Schularbeiten zu behandeln sind.

User1589  11.07.2012, 17:48
@dropdatabase22

naja was würde ihm auch eine vehauene klassenarbeit einbringen?? ;-)

Er darf Dir eine 6 geben und den Zettel einkassieren. Das ist Fakt.

hilfesucheneu 
Beitragsersteller
 11.07.2012, 17:45

§ 18 Abs. 4 SchUG: bestimmt generell, daß vorgetäuschte Leistungen nicht zu beurteilen sind. § 11 Abs. 4 der Leistungsbeurteilungsverordnung enthält hiezu nähere Ausführungen. Für Schularbeiten wird hiebei festgestellt, daß Schularbeiten, die zufolge einer vorgetäuschten Leistung nicht beurteilt werden, wie versäumte Schularbeiten zu behandeln sind.

xKathiex  11.07.2012, 17:48
@hilfesucheneu

Wieso schreibst das überall als Kommentar?Hättest dir die Arbeit sparen können und einfach das einfach als Antwort schreiben können.:)

Klar kann er den Zettel behalten als Beweis und er darf einem auch eine 6 geben!

hilfesucheneu 
Beitragsersteller
 11.07.2012, 17:45

§ 18 Abs. 4 SchUG: bestimmt generell, daß vorgetäuschte Leistungen nicht zu beurteilen sind. § 11 Abs. 4 der Leistungsbeurteilungsverordnung enthält hiezu nähere Ausführungen. Für Schularbeiten wird hiebei festgestellt, daß Schularbeiten, die zufolge einer vorgetäuschten Leistung nicht beurteilt werden, wie versäumte Schularbeiten zu behandeln sind.

Tajuca  11.07.2012, 17:58
@hilfesucheneu

und versäumte schularbeiten die nicht entschuldigt sind werden mit einer 6 benotet