was darf der lehrer machen, wenn er dich beim spicken erwischt?
was darf der lehrer machen , wenn er dich beim spicken erwischt?
nicht beurteilen oder eine 6 ?
darf er den schwindelzettel als beweismaterial behalten ?
Bitte nur der sich mit dem SchuG auskennt. danke
8 Antworten
Schon der Versuch des "Unterschleifs" ist strafbar, also genügt es z.B., wenn der Lehrer im Nachhinein einen Spickzettel bei dir findet, auch wenn du ihn gar nicht benutzt hast. Möglich ist dann die Note 6. Das "nicht beurteilen" wird der Lehrer nicht machen, das wäre ja dann so, als wärest du krank gewesen und hättest deshalb nicht mitgeschrieben. Und natürlich darf er den Spickzettel behalten.
Hey, Also als ich erwischt wurde hat er mich erstmal gefragt ob das mein Ernst wäre..dann hat er sich den Zettel angeschaut darauf stand das was in (z.B nr.2) vorkommt..da hat er dann einfach die ganze Nr.2 nicht bewertet..:// das ist aber noch harmlos..
ich kenne das schulgesetz nicht, aber er darf den zettel behalten und eine 6 geben, GANZ SICHER!
Natürlich darf er das, er darf den Zettel nur nicht weiterverkaufen oder verleihen
§ 18 Abs. 4 SchUG: bestimmt generell, daß vorgetäuschte Leistungen nicht zu beurteilen sind. § 11 Abs. 4 der Leistungsbeurteilungsverordnung enthält hiezu nähere Ausführungen. Für Schularbeiten wird hiebei festgestellt, daß Schularbeiten, die zufolge einer vorgetäuschten Leistung nicht beurteilt werden, wie versäumte Schularbeiten zu behandeln sind.
naja was würde ihm auch eine vehauene klassenarbeit einbringen?? ;-)
Er darf Dir eine 6 geben und den Zettel einkassieren. Das ist Fakt.
§ 18 Abs. 4 SchUG: bestimmt generell, daß vorgetäuschte Leistungen nicht zu beurteilen sind. § 11 Abs. 4 der Leistungsbeurteilungsverordnung enthält hiezu nähere Ausführungen. Für Schularbeiten wird hiebei festgestellt, daß Schularbeiten, die zufolge einer vorgetäuschten Leistung nicht beurteilt werden, wie versäumte Schularbeiten zu behandeln sind.
Wieso schreibst das überall als Kommentar?Hättest dir die Arbeit sparen können und einfach das einfach als Antwort schreiben können.:)
Klar kann er den Zettel behalten als Beweis und er darf einem auch eine 6 geben!
§ 18 Abs. 4 SchUG: bestimmt generell, daß vorgetäuschte Leistungen nicht zu beurteilen sind. § 11 Abs. 4 der Leistungsbeurteilungsverordnung enthält hiezu nähere Ausführungen. Für Schularbeiten wird hiebei festgestellt, daß Schularbeiten, die zufolge einer vorgetäuschten Leistung nicht beurteilt werden, wie versäumte Schularbeiten zu behandeln sind.
und versäumte schularbeiten die nicht entschuldigt sind werden mit einer 6 benotet
Nein Darf er nicht das ist Privatbesitz er kann dir auch nicht deine Jeans weg nehmen !