Warum wurde das "Keltenkreuz" verboten?!...
5 Antworten
Nicht das "Keltenkreuz" ist verboten sondern Symbole verfassungswidriger Organisationen.
Wenn sich morgen irgendwelche Nazis die Biene Maja nehmen und zu ihrem Symbol machen (zu einem Symbol für eine menschenverachtende Einstellung), dann wird auch die Biene Maja verboten. (Trotzdem würde es nicht zu Razzien in Kindergärten kommen, denn die Abbildungen von Biene Maja dort sind anders gemeint.)
Es kommt nicht auf das Zeichen für sich an oder auf die frühere Symbolik sondern auf den heute damit verbundenen Sinn.
Hakenkreuze zum Beispiel, sind auch nur verboten, wenn sie zusammen mit dem nationalsozialistischen, verfassungswidrigen Sinn verbreitet werden; auf Pappkartons mit monogolischen Lebensmitteln, die nach Deutschland importiert werden, findet man manchmal Hakenkreuze als Ornament. Weil diese Ornamente nicht als Symbol für eine gefährliche politische Einstellung gemeint sind, sind sie auch nicht verboten.
Tolle Antwort, die einfach weiter nach oben gehört, damit der Schwachsinn unten steht. DH!
Was für ein oberschwachsinn. Einzelne details rausgepickt, und nachts, ungestraft einen auf gutmensch machen.
Warum sollte man das schnell verbieten? Was denn noch so verbieten alles?
Das ist ein ewig altes symbol und hat nichts mit deinen wunschtraum-nazis zu tun.
"Ein Keltenkreuz, Hochkreuz oder Irisches Kreuz ist ein Element der frühmittelalterlichen und mittelalterlichen sakralen Kunst im keltischen Kulturraum (Bretagne, Cornwall, Irland, Isle of Man, Schottland, Wales). Es ist ein Balkenkreuz mit verlängertem Stützbalken (lateinisches Kreuz), meist aus Stein gehauen, bei dem um den Schnittpunkt der Balken ein Ring liegt. In der Heraldik wird diese Form als Radkreuz bezeichnet."
Frühzeitliches sonnensymbol, wie so viele. Auch in und an vielen kirchen zu finden übrigens.
hetzer
Ein keltisches Hochkreuz (wie abgebildet) ist natürlich nicht verboten und ist zumindest in den USA und auch Übersee ein Kennzeichen für das katholische Christentum. Sollte man also nicht verwechseln ;)
Symbol in der rechtsextremen Szene [Bearbeiten]
Das Keltenkreuz war auch das Zeichen der rechtsextremen und verbotenen Volkssozialistischen Bewegung Deutschlands und ist noch heute als Symbol in der rechtsextremen Szene – in stark stilisierter Form – weit verbreitet. In diesem Zusammenhang handelt es sich um ein nach dem deutschen Strafgesetzbuch strafbares Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann auch eine isolierte Verwendung eines stilisierten Keltenkreuzes (also "die Darstellung eines gleichschenkligen Balkenkreuzes, um dessen Schnittpunkt ein Ring gelegt ist") nach § 86a des deutschen Strafgesetzbuches strafbar sein, wenn nicht die äußeren Umstände eindeutig ergeben, dass der Schutzzweck der Norm nicht tangiert ist.[1] Das Keltenkreuz wird meist mit der White-Power-Bewegung der USA in Verbindung gebracht.[2]
Besser spät als nie!
^^
Hier ist die vollständige Pressemitteilung zumn Urteil des Bundesgerichtshofes vom Oktober 2008
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Der für Staatsschutzstrafsachen zuständige 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hatte im Rahmen eines Vorlageverfahrens über die Frage zu entscheiden, ob das öffentliche Verwenden eines stilisierten Keltenkreuzes - die Darstellung eines gleichschenkligen Balkenkreuzes, um dessen Schnittpunkt ein Ring gelegt ist -, das von der verbotenen verfassungsfeindlichen "Volkssozialistischen Bewegung Deutschlands/Partei der Arbeit" (VSBD/PdA) als Emblem benutzt wurde, auch dann den Straftatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86 a StGB) erfüllt, wenn das Symbol isoliert, d. h. ohne konkreten Hinweis auf die verbotene Organisation öffentlich verwendet wird. Der Senat hat die Frage im Grundsatz bejaht.
Der Mehrdeutigkeit des Keltenkreuzes, das nicht nur in stilisierter Ausgestaltung Emblem der verbotenen VSBD/PdA war, sondern auch als unverfängliches Symbol, insbesondere in kulturhistorischen oder religiösen Zusammenhängen- wenngleich insoweit eher selten als stilisiertes Zeichen - verwendet wird, kann nach Auffassung des Senats nicht dadurch Rechnung getragen werden, dass die Anwendbarkeit des § 86 a StGB auf Fälle beschränkt wird, in denen das stilisierte Keltenkreuz einen konkreten Bezug zur verbotenen Organisation aufweist. Eine solchermaßen vorgenommene Einengung des Straftatbestands liefe dem weit gespannten Schutzzweck der Norm zuwider und böte insbesondere Anhängern der VSBD/PdA vielfältige Möglichkeiten, das stilisierte Keltenkreuz straflos wieder als Symbol der verbotenen Vereinigung im öffentlichen Leben zu etablieren. Dieser Gefahr kann wirksam nur durch ein generelles Verbot der Verwendung des stilisierten Keltenkreuzes in der Öffentlichkeit begegnet werden.
Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten allerdings in Fortführung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur verfassungskonformen Auslegung des § 86 a StGB dann, wenn die äußeren Umstände der Verwendung des Symbols eindeutig ergeben, dass der Schutzzweck des § 86 a StGB nicht tangiert, also das Symbol offenkundig in einem unverfänglichen Zusammenhang gebraucht wird.
Beschluss vom 1. Oktober 2008 - 3 StR 164/08
also wird es auch ohne konkrete hinweise auf parteien/bewegungen als ein straftat bestand gehandet!... egal ob das auf Pappkartons mit monogolischen Lebensmitteln steht...(siehe oben)
@ grimmitz: Es muss nicht unbedingt ein Bezug zu einer bestimmten (verbotenen) Organisation bestehen, damit ein Symbol als verfassungsfeindliches Zeichen angesehen wird. Es muss aber verfassungsfeindlich gemeint sein, damit die Verwendung eine Straftat darstellt. Ornamente auf mongolischen Pappkartons sind nicht verfassungsfeindlich gemeint also nicht strafbar.
Auch Abbildungen in Geschichtsbüchern (z. B. von Hakenkreuzfahnen) sind nicht verfassungsfeindlich gemeint. Und ebenso, wenn in einem Theaterstück oder Film ein Schauspieler mit einer SS-Uniform auftritt handelt es sich um nicht verfassungsfeindliche Verwendungen des Symbols.
Ich komme z. B. in Berlin öfter an einem alten Treppengeländer (auf öffentlichem Grund) vorbei in dem sich ein Dutzend Hakenkreuze befinden - das Bezirksamt Treptow (Eigentümer des Treppengländers) macht sich nicht strafbar.
Bei C&A stehen Kleiderständer in Hakenkreuzform (für Oberhemden und Pullover). Auch das Personal von C&A macht sich nicht strafbar, weil die Hakenkreuze nicht verfassungsfeindlich gemeint sind.
Siehe Urteil:
"... dass der Schutzzweck des § 86 a StGB nicht tangiert, also das Symbol offenkundig in einem unverfänglichen Zusammenhang gebraucht wird. "
Es muß also KLAR ERSICHTLICH sein, das keine rechtsextreme Partei oder deren Inhalte gemeint sind. Bei z.B. mongolischen Paketen ist dies unstrittig.
"Das Keltenkreuz war auch das Zeichen der rechtsextremen und verbotenen Volkssozialistischen Bewegung Deutschlands und ist noch heute als Symbol in der rechtsextremen Szene – in stark stilisierter Form – weit verbreitet. In diesem Zusammenhang handelt es sich um ein nach dem deutschen Strafgesetzbuch strafbares Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen..." §86a StGB
wie gesagt...warum erst jetzt verboten worden?...
aber warum wurde es erst so spät verboten...wenn es doch schon früher mit der nationalen bewegung in verbindung stand?...