Warum braucht man eigentlich eine Kaufquittung?

5 Antworten

Nein ist es nicht. Man erkennt nicht A. was du gekauft hast und B. welches Kaufdatum die Rechnung hat. Garantieansprüche hat man nur, wenn man die oben genannten Aspekte ablesen kann. Und das geht beim Onlinebanking nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Chaos52 
Beitragsersteller
 25.05.2021, 23:42

zu A - bei Überweisungen erkennt man es doch (am Betreff)

zu B - Bei mir auf der App steht, wann ich einen Betrag überwiesen habe

rreeaall  25.05.2021, 23:46
@Chaos52

A. du schreibst nicht rein was du da bestellt hast. Die Referenz ist meist dein Kundenkonto, etc. Außerdem kann theoretisch jeder irgendwas als Refernz angeben und behaupten, dass es zB ein Tisch ist. Richtig aufgelistet ist es einzig und alleine in der Rechnung.

B - Überweisungsdatum ist nicht gleich Kaufdatum. Das sind zwei Paar Schuhe.

Chaos52 
Beitragsersteller
 25.05.2021, 23:56
@rreeaall

Zu A - Also bei mir ist immer ein Verwendungszweck dabei. Und wenn ich eine falsch angabe mache und Mikroskop bei jemanden reinschreibe und ihm mehrere hundert Euro überweise, dann soll er den Betrag halt zurück überweisen, wenn der Verwendungszweck nicht stimmt.

oder wenn jemand etwas von mir kauft und ne falsche Angabe macht, dann kann ich es doch auch einfach zurück überweisen.

Ich finde irgendwie, dass es schon sowas wie ein Beweis ist.

B- Was ist denn so wichtig am Kaufdatum? Ich denke das ist nur ganz selten relevant. Die meisten Leute überweisen den Betrag für gekaufte Ware entweder sofort oder nach max. ner Woche nach dem Kauf.

Brauchst Du nicht! Ein Kontoauszug reicht auch aus, allerdings nur, wenn daraus ersichtlich ist, was genau gekauft wurde! Streng genommen reicht dafür aber sogar schon ein Zeuge.

Zur Info:

https://www.focus.de/finanzen/recht/verbraucher-rechte-im-laden-garantie-umtausch-gewaehrleistung-das-geht-auch-ohne-kassenbon_id_3980703.html

Chaos52 
Beitragsersteller
 25.05.2021, 23:58

Ich danke dir:)

diewoelfin0815  26.05.2021, 00:44
@Chaos52

Gern geschehen! 😊👍

Weil ein Kaufbeleg ein Kaufbeleg ist. Ein Kontoauszug sagz gar nichts aus, oder listet Deine Bank auf, welcher Artikel gekauft wurde?

Chaos52 
Beitragsersteller
 25.05.2021, 23:41

Bei Überweisungen kann man ja im Betreff angeben, was man kauft

Intellectus  26.05.2021, 00:14
@Chaos52

Oh je... du willst es nicht kapieren. Und wenn ich einen Computer kaufe und per Vorkasse Rechnungsnummer und "Waschmaschine" drauf schreibe, was dann? Hab ich dann nachweislich eine Waschmaschine gekauft? Wieso ist es so schwer die gesetzlichen Regeln zu akzeptieren und immer weiter Schwurbel zu betreiben, nur weil Du die Originalrechnung versiebt hast? Sei ordentlicher, dann passiert so was nicht. Die Regeln sind wie sie sind, und wenn Du das nicht einsehen willst, dann bastle dir all deine Produkte selbst.

Chaos52 
Beitragsersteller
 26.05.2021, 14:25
@Intellectus

Oh je an dich zurück. Du solltest Fragen zukünftig ohne Vorurteile und kritischer beantworten.

Ich habe nichts verloren geschweige denn etwas gekauft. Diese Frage ist eine allgemeine Frage und sehr berechtigt. Natürlich ist es kein 100% iger Beweis aber ein annähernd guter Beweis kann es doch durchaus sein? Wenn ich jemanden einen Betrag überweise mit dem Verwendungszweck "Tisch" dann ist wohl an zu nehmen, dass das Geld für den Verkauf eines Tisches überwiesen wurde. Wenn der Empfänger das annimmt, dann bestätigt er indirekt, dass es sich wirklich um einen Tisch handelt.

Wenn man das Behalten des Geldes mit dem VWZ " Tisch" als eine Bestätigung des wirklich verkauften Produktes interpretiert, so haben wir hier sehr wohl einen Beweis.

Was das Gesetz dazu sagt, weiß ich nicht. Daher frage ich doch nach?

Für die Abrechnung, Buchhaltung, Garantieansprüche usw.

Beim Online Banking sieht man doch an wen man verschickt und in den Betreff kann man doch schreiben wofür es ist. Das ist doch sowas wie ein Kauf-Beleg oder nicht?

Nein, ist es nicht.

Nein, ist es nicht...

Chaos52 
Beitragsersteller
 25.05.2021, 23:59

Doch, ist es