Verkauf bei Ebay-Kleinanzeigen--> keine Reaktion mehr vom Kunden?
Folgendes Problem...
Ich bin Händler der unter anderem verschiedene Sachen auf Ebay-Kleinanzeigen verkauft. Am 1.3.17 habe ich mich mit einem Kunden geeinigt eine Stoßstange zu verkaufen--> alle Daten wurden ausgetauscht (Adresse, Bankdaten) und das die Stoßstange erst wenn das Geld auf meinem Konto ist diese auch verschickt wird. Heute ist der 08.03.17 und nach zweimal nachfragen ( Gestern/Vorgestern) ob er noch Interesse an der Stoßstange hat, da ja noch kein Geld drauf ist ---> Antwortet er nicht mehr. Jetzt habe ich noch einen anderen Kunden der diese auch haben möchte ..... Die Frage ist jetzt, wie kann ich jetzt weiter vorgehen, wenn der Kunde nicht mehr Antwortet. Wie sieht die rechtliche Seite aus?
5 Antworten
Also du nachgefragt hast, hast du eine Frist genannt? Falls nein, dann ist das schlecht. Dann schreibt ihn noch mal an und setze z. B. Frist bis Freitag 12:00 Uhr mit den Hinweis, dass du dann vom Verkauf zurücktrittst.
Da du bereits 2x angemahnt hast, reicht dann auch 48 Stunden für die 3. Mahnung.
Habe ihn leider keine Frist gesetzt, nur ob er noch Interesse hat, da noch kein Zahlungseingang zu verbuchen ist
du kannst die ware nicht mehr so einfach jemand anderem verkaufen. der käufer kann sich da später melden das er sie haben will. du musst ihn zutr zahlung auffordern, nachweislich. das sicher nicht nur einmal.
in zukunft solltest du bereits im angebot klare fristen setzen bis wann die ware zu bezahlen ist und was passiert wenn nicht gezahlt wird
Könnte man das so schreiben?
Zahlungsaufforderung
Name
Anschrift
00000 Ort
Sehr geehrter Herr ....,
Sie haben am 01.03.2017 den Artikel (B.... ........ Stoßstange) Anzeigennummer: 00000000 mit Austausch der Kontodaten und Lieferanschrift eine Vertrag mit mir abgeschlossen.
Leider kann ich bis heute (08.03.2017) keinen Zahlungseingang auf meinem Konto verbuchen.
Zahlbetrag: 230,00€
Ich setze ihnen eine Zahlungsfrist bis zum 10.03.2017
Mit freundlichen Grüßen
xyz
wie willst du nachweisen das der käufer die mitteilung auch erhalten hat? das ist per mail kompliziert..
Das ist eine sehr gute Frage!
Du bist nicht dazu verpflichtet die Ware an den zur verkaufen auch wenn du ein Zugeständnis abgegeben hast aber es besteht kein Kaufvertrag und da er sich nicht mehr meldet würde ich auch nicht unnötig auf eine Antwort warten. Verkauf ruhig die Ware weiter. Es ist ja schon eine Woche her der hätte sich sich melden müssen! Verkauf Sie weiter falls der sich doch noch bei dir meldet was ich nicht glaube aber dann hat der eben Pech gehabt! Der kann eh nichts dagegen tun über Ebay-Kleinanzeigen!
"aber es besteht kein Kaufvertrag und da er sich nicht mehr meldet würde ich auch nicht unnötig auf eine Antwort warten. "
wie kosmt du darauf das kein kaufvertrag besteht? der kunde hat nur nicht bezahlt. das heisst nicht, das der kaufvertrag nicht gültig ist
Über das normale Ebay würde das anders aussehen! Da könntest du es nicht einfach so weiter verkaufen
Dann hat derjenige auch ein Gebot auf das Produkt abgegeben oder es bei Sofort Kauf erworben.
Du musst dem 1. Käufer eine letzte Zahlungsfrist mit Datumsnennung setzen und ihm gleichzeitig mitteilen, dass du nach Verstreichen der Frist vom Kaufvertrag zurücktritts.
da sollte drin stehen das der rücktritt vom vertrag zum .... erfolgt wenn das geld bis dahin nicht eingegegangen ist
Würde es ausreichen eine Frist bis Freitag zu setzen?