Trade republic verkauft meine Aktien trotz gelöschter order?
Hey,
vllt habt ihr es mitbekommen. Amc und gamestop werden grad sehr hart gesqueezed. Jedenfalls hab ich mir 100 amc aktien und 30 blackberry aktien gekauft. Am Donnerstag um 13 uhr wollte ich dann bei trade republic diese Aktien verkaufen. Habe also eine Verkaufsorder geöffnet. Kurz darauf habe ich es mir anders überlegt und beide Verkaufsorder wieder gelöscht. Die app war dann von 13 bis 16 uhr down und hat gesponnen. Um 17 Uhr, also 4 stunden später wurden dann auf einmal meine aktien aus dem nichtd verkauft. Die gelöschten Order haben also 4 stunden später ausgelöst. Ich habe sofort 1000 euro verloren. Nun hab ich den trade republic support angeschrieben und die behaupten ganz frech es wäre ein slippage gewesen. jeder der weiss was ein slippage ist weiss, dass das rein garnichts damit zu tun hat. Die app hat einfach eine gelöschte Order zum größten tiefpunkt ausgeführt was einfach nur frech ist. Weiss jemand ob ich juristisch dagegen vorgehen kann und wie meine chancen stehen das geld zurückzubekommen?
3 Antworten
Bei solchen Geschichten wie das diese Woche mit GME,. AMD NAKD abgelaufen sind, haben sich die Broker alle abgesichert in den AGB´s, da hast Du keine Chance.
Da werden auf einmal der Handel ausgesetzt, wie passiert (angeblich down). Und wenn Orders ausgeführt werden, zum Nachteil der Kunden.
Alles "ganz normal" nicht nur bei TR.
Deshalb Finger weg von solchen Aktien. das ist nicht der "Aktienmarkt" , das ist Casino
Man muss auch bedenken, dass Trade Republic extrem billig in der Ausführung sind. Von dem einen Euro Gebühr können sich nicht noch nennenswert etwas zurücklegen, um sich mit Prozesshanseln zu streiten.
In den AGBs steht:
Mistrades & Misquotes
Zur Ausführung der von dem Kunden erteilten Kommissionsaufträge nutzt Trade Republic das von den Ausführungsplätzen zur Verfügung gestellte elektronische Handelssystem. Der mit dem Betreiber des Ausführungsplatzes abgeschlossene Rahmenvertrag sieht eine Rückabwicklungsmöglichkeit für den Fall der Bildung nicht marktgerechter Preise vor. Legt der Handelspartner im Zu- sammenhang mit der Ausführung einer Kundenorder aufgrund einer technisch begründeten Fehlfunktion des Handelssystems oder aufgrund eines Bedienungsfehlers irrtümlich einen falschen Kurs zugrunde, der erheblich und offenkundig von dem zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Geschäftes marktadäquaten Preis – dem Referenzpreis – abweicht (Mistrade oder Mis- quote), so steht dem Handelspartner gegenüber Trade Republic ein vertragliches Rücktrittsrecht/Aufhebungsrecht zu. In diesem Fall wird Trade Republic auch dem Kunden gegenüber die Ausführung des Wertpapiergeschäfts rückgängig machen. Der Kunde kann die Regelungen zu Mistrades bzw. Misquotes der einzelnen Ausführungsplätze in der Applikation einsehen.
Entweder man stellt fest, dass es sich um einen Kursfehler handelt und dann wird die Transaktion nach überprüfung automatisch rückgängig gemacht (Ist mir auch schon mal passiert) und nochmal mit korrekten Kurs durchgeführt oder man stellt fest, dass der Verkaufskurs korrekt war und dann passiert nichts.
Vertragsrechtlich ist es vollkommen in Ordnung da es keine ungültige Klausel ist.
Na da wäre ich mir nicht sicher, das verstößt ja vollkommen gegen den Grundgedanken des Vertragsrechtes.
Gegen welchen Grundgedanken des Vertragsrechts verstößt das deiner Meinung nach?
Das eine Partei einseitig entscheiden kann was sie erfüllt. Der Vertrag sieht doch vor das man gegen Gebühr handeln kann kaufen und verkaufen. Eine Einschränkung auf reines verkaufen ist nicht gedeckt. Des Weiteren bezweifel ich überhaupt ob die AGB überhaupt vorhersehbar war oder eine überraschende Klausel.
Richtig da hast du recht.
TR ist jedoch ein Marktplatz und wenn der Marktplatz sagt, dass sie nur noch Verkaufsaufträge annehmen dann ist das so, genauso wie TR sagen kann, dass sie Aktien vom Handel ausschließen.
Meinte Theorie ist eher, dass TR das nicht freiwillig entschieden hat.
L&S, die Börse von TR, ist durch die hohe Volatilität ums verrecken nicht mehr mit der Ausführung der Orders hinterher gekommen bei einem Ordervolumen von teilweise mehr als 800 Mio. EUR. Darauf ist L&S mit Abstand nicht ausgelegt. Außerdem waren deutlich mehr Kauf- als Verkaufsaufträge da. Bis alle Kaufaufträge durchgeführt worden wären, wäre die Order, die für 100 EUR eingestellt wurde, für 300 EUR ausgeführt worden und der Kunde hätte 3x so viel bezahlt. Kann der Kunde diesen Betrag nicht nachschießen wenn sein Konto nicht gedeckt ist, bleibt TR auf dem Schaden als Broker sitzen. Zu was das führt hat man in den USA bei Robin Hood gesehen, die Kreditlinien in Anspruch genommen haben.
Auf alle Fälle wird deshalb wird L&S TR kontaktiert und dazu aufgefordert haben Kaufaufträge zu stoppen ansonsten kündigt L&S den Vertrag mit TR. Und welcher Kunde will zu einem Broker über den er keine Aktie kaufen oder verkaufen kann, weil keine Börse im Hintergrund steht.
Falls es strafbar sein sollte, nimmt man definitiv lieber die Strafe in Kauf als am Ende insolvent zu sein.
Falls nicht (das ist eher meine Meinung weil die Börse ein Marktplatz ist und der Broker den Zugang hierzu darstellt) hat TR alles richtig gemacht.
TR ist jedoch ein Marktplatz und wenn der Marktplatz sagt, dass sie nur noch Verkaufsaufträge annehmen dann ist das so, genauso wie TR sagen kann, dass sie Aktien vom Handel ausschließen.
und genau das ist ja nicht der Fall, institutionelle Anleger konnten ja auch kaufen und weder NYSE, XETRA und Co haben den Handel ausgesetzt.
L&S, die Börse von TR, ist durch die hohe Volatilität ums verrecken nicht mehr mit der Ausführung der Orders hinterher gekommen bei einem Ordervolumen von teilweise mehr als 800 Mio. EUR. Darauf ist L&S mit Abstand nicht ausgelegt. Außerdem waren deutlich mehr Kauf- als Verkaufsaufträge da. Bis alle Kaufaufträge durchgeführt worden wären, wäre die Order, die für 100 EUR eingestellt wurde, für 300 EUR ausgeführt worden und der Kunde hätte 3x so viel bezahlt. Kann der Kunde diesen Betrag nicht nachschießen wenn sein Konto nicht gedeckt ist, bleibt TR auf dem Schaden als Broker sitzen. Zu was das führt hat man in den USA bei Robin Hood gesehen, die Kreditlinien in Anspruch genommen haben.
und auch das ist nicht das Problem des Brokers, sondern des Käufers, wer Billig/BEstens einstellt ohne Limit geht dieses Risiko ein. Eine SE bzw ein Anspruch auf Nachschuss zieht wenn wohl nur zwischen einzelnem Kunden/TR.
Auf alle Fälle wird deshalb wird L&S TR kontaktiert und dazu aufgefordert haben Kaufaufträge zu stoppen ansonsten kündigt L&S den Vertrag mit TR. Und welcher Kunde will zu einem Broker über den er keine Aktie kaufen oder verkaufen kann, weil keine Börse im Hintergrund steht.
Hier gilt aber auch die Relativität der Schuldverhältnisse, was TR mit L&S am laufen hat ist für Kunde/TR vollkommen irrelevant.
Falls es strafbar sein sollte, nimmt man definitiv lieber die Strafe in Kauf als am Ende insolvent zu sein.
sicherlich ist das richtig, ob RH und TR das überleben muss man halt sehen. Wenn da in den USA der Zug abfährt und die Class Action durchgreift+ die Leute wirklich abhauen ist RH tot.
und auch das Insolvenzrisiko, das ist doch das was hier jeder trägt. Einer muss am Ende der Dumme sein.
Wie dem auch generell sei, wir können beide hier diskutieren. Am Ende wird das aber die BaFin + wohl der BGH entscheiden und da ist viel offen. Die genauen Gründe wissen wir ja auch nicht. Gibt ja auch die Theorie das aufgrund der Volatilität TR bei jedem Kauf/Verkauf minus gemacht hat. (was aber auch nicht das Problem des Kunden ist)
Teil 1: Richtig, TR bietet jedoch ausschließlich L&S als Börsenplatz an.
Teil 2: Ja es ist das Problem des Käufers. Wenn der Broker aber auf diesen Kosten sitzen bleibt weil der Kunde seine Verbindlichkeit nicht decken kann, ist es das Risiko des Brokers.
Teil 3: Es kann sein, dass die Kunden weglaufen, es kann aber auch nicht sein. Die Sache ist: viele Kunden von Robin Hood haben nur eine Marktphase miterlebt: einen Bullenmarkt. Wenn die Märkte mal länger Zeit fallen, sind diese Anleger sowieso weg (meiner Meinung nach)
Genau, es wird interessant was die zuständigen Behörden hier entscheiden. Danke für die faire und sachliche Diskussion!
danke gleichfalls =)
Müsstest schon dagegen vorgehen können. Ist halt aber eine wacklige Angelegenheit, kann mir aber gut vorstellen das es eine Vertragsverletzung war. Naja auf jeden Fall wenn dann zum Fachanwalt für Bank & Kapitalmarktrecht
Ich bin halt noch sehr jung und weiss nicht ob ich mit nem anwalt eventuell novh mehr geld verliere als jetzte schon.
Bin mir da selbst nicht sicher, ich kenn die genaue Rechtslage nicht. An sich denke ich schon das du einen Anspruch hast.
https://kanzlei-herfurtner.de/online-broker-schadensersatz/ guck mal hier
Wegen 1.000€, da ist es eher so dass das Verfahren wegen geringfügigkeit eingestellt wird, zumal es durchaus möglich ist, dass die 1.000€ Verlust auch selbsverschuldet sein können und rechtlich alles sauber ist.
Hier wird garnichts eingestellt. Man kann auch wegen einem Cent klagen.
Wenn man genug Geld hat und es einem ledeglich ums Prinzip geht, kann man das natürlich auch erzwingen, aber oft ist es günstiger es als Lehrgeld abzuschreiben.
Weißt du was ein Gap ist?
Welche Art von Order hast du denn genommen? Market, Limit oder Stop?
Das wird niemals in den AGB halten