Tattoo und Verwaltungsjob?
Hallo :)
Ich möchte mich demnächst tätowieren lassen, beginne aber am 1.9. mit meinem dualen studium zur verwaltungsfachwirtin.
den arbeitsvertrag habe ich schon unterschrieben, habe da auch extra drauf geachtet, ob da irgendwo tattoos oder sonstiger "körperschmuck" thematisiert werden wie beispielsweise bei polizei, aber in meinem vertrag steht dazu nichts, dann kann ich mich doch auch theoretisch tätowieren lassen, oder? wenn das in dem job nicht erwünscht wäre, würde es doch auch im vertrag stehen, dass es ein kündigungsgrund sei, oder?
also das tattoo wäre schon sichtbar im alltag, möchte gerne ein kleines (ca. 1,5 cm lang) symbol an der innenseite des handgelenks mit einer dünnen schrift entlang er innenseite am handgelenk, also man könnte es im extremfall mit armbändrn oder einer uhr sogar bedecken, aber das ist ja eig nicht der sinn des tattoos ;)
Also habe ich das so richtig verstanden, dass ich mich tätowieren lassen darf, weil ja nichts im vertrag steht und danach auch nie gefragt wurde oder müsste ich meinen arbeitgeber tatsächlich nochmal persönlich danach fragen?
7 Antworten
Kommt natürlich auch irgendwie drauf an was für einen Betrieb du erwischt hast! Bei mir sind alle ganz entspannt, lerne bürokauffrau, also habe ich mich ohne Nachfrage 2x in einem Monat tätowieren lassen und keinen stört es (Handgelenk und Schlüsselbein)!
Tatoos im Alltag werden immer häufiger und desshalb sind die meisten Betriebe was das betrifft recht kulant. Was aber nicht heißt dass jeder Betrieb es will. Bei der Größe an Tatoo würde ich mir allerdings keine Gedanken machen. Schlimmer wäre es wenn du dein Gesicht tättoowieren lassen würdest :D
Frage lieber deinen Arbeitsgeber, bevor du das in Angriff nimmst. Auch wenn im Vertrag nichts steht, wird man bei Nichtgefallen immer andere Gründe finden, dich zu entlassen.
In der Probezeit ist das Kündigen eh relativ simpel...
Dass es im Vertrag nicht explizit erwähnt ist, heisst noch lange nicht, dass es toleriert wird. Vielleicht geht Dein Vorgesetzter davon aus, dass Du dort erscheinst, ohne grüne, blaue, schwarze oder rote Farbe zur Schau zu tragen.
Das tattoo darf nicht sichtbar sein