stimmt es dass man keine sozialstunden bekommen kann wenn man arbeitet?
??? :)
12 Antworten
Sozialstunden werden ja auch von Schülern verlangt. Wozu gibt es Wochenenden und Urlaub, wenn man sie nicht auch für solche Zwecke nutzen könnte. Nur, um Gesetze zu brechen? Nein, auch für die Strafe.
Nur B ares ist wahres! Sozialstunden werden nur verhängt, wenn kein Geld zu holen ist. Wer arbeitet wird nach Tagessätzen verurteilt. Dein Lohn wird auf das lebensnotwendige runtergerechnet und was übrig bleibt fließt ins Urteil ein.
richtig, meistens ist das dann so. Der Richter/Vollstreckungsleiter ist in seiner Entscheidung jedoch frei.
Grundsätzlich ist das so, ja. Wenn man zu Sozialstunden verurteilt wird, muß man ja schließlich auch in der Lage sein, diese abzuleisten. Wenn man schon einen Vollzeitjob hat, dann wird das schwierig...
Das gitl alles aber sowieso nur bei Jugendstrafrecht. Bei Erwachsenenstrafrecht gibt es Sozialstunden nicht als Strafe. Da gibts nur Geldstrafe, die auf einen danach gestellten Antrag in Sozialstunden umgewandelt werden kann.
stimmt so nicht. aber es ist so, das du, wenn du zur geldstrafe verurteilt wirst, eher bezahlen musst als abarbeiten. in erster linie soll dich die strafe ja hart trefen, sodass du die tat nicht nochmal begehst. aber wenn dir das geld vorne und hinten nicht reicht, kannst du erstmal um eine veringerung des tagessatzes bitten. wenn das immer noch zu hoch ist, oder du aber sowenig verdienst, das es dir schlicht unmöglich ist, die geldstrafe zu bezahlen (musst du aber alles nachweisen!!), dann kannst du darum bitten, die geldstrafe in sozialstunden abzuarbeiten. ob dem antrag dann stattgegeben wird, entscheidet dann die zuständige stelle (also das gericht , an das du den antrag stellst...). wenn die dann sehen, das es dir tatsächlich nicht möglich ist, die geldstrafe zu bezahlen, auch in raten nicht, können sie dir sozialstunden aufdrücken (müssen sie aber nicht), auch wenn du arbeitest. du muust diese stunden dann eben in deiner freizeit oder am wochenende abarbeiten. die stelle dafür muss eine einrichtung sein, die dazu auch anerkannt wird, also meist altenheime, beim roten kreuz, auch in tierheimen, eben gemeinnützig. die stelle musst du dir meist nämlich in einer bestimmten frist selber suchen und beantragen /wenn die von der einrichtung mitmachen, macht nicht jede) und vom gericht genehmigen lassen. wenn das gericht sagt, du kannst dort die stunden abarbeiten, musst du dort rgelmäßig erscheinen und eben arbeiten, wobei ein tagessatz geldstrafe meist 4 stunden arbeit sind. und wenn du arbeitest, kannst du, wenn die stelle mitmacht, eben nach feierabend oder am wochenende dort auftauchen und arbeiten. hier in heidelberg geht das zum beispeil auch beim zoo, dort hat eine dame ihre sozialstunden am wochenende abgearbeitet. pflicht ist eben, dies regelmäßig und schnell abzubauen, also nicht 1x im monat, sondern dann eben jedes wiochenende.