St das hochladen von Bildern einer Person, deren Gesicht zensiert wurde, legal?
4 Antworten
Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Kommt darauf an.
Jeder hat das Recht am eigenen Bild, und wenn sich eine Person auf einem Bild selbst erkennt, hat sie das Recht dagegen vorzugehen.
Unkenntlich machen bedeutet also wirklich unkenntlich machen.
Ja, wenn man die Person unkenntlich macht, darf man solche Bilder veröffentlichen.
Erstmal ja, sollte die Person allerdings immernoch durch Nebeninformationen (Umgebung) identifizierbar sein z.B. durch Freunde Bekannte der Person, könnte das immernoch eine Persönlichkeitsverletzung sein.
ja du darfst aber keinen Namen als Beschreibung hinzufügen