Sollte eine Haftpflichtversicherung automatisch eine Option mit Ausfalldeckung haben?

5 Antworten

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In moderen / aktuellen Angeboten (über Makler) ist diese Passus längst Bestandteil..er ist nicht unbedingt der Wichtigste ,aber kann im Fall der Fälle ,das der Schadensgegner generell keine PHV besitzt und aber gerichtlich !! verurteilt wird ,den Schaden zu ersetzen , somit wichtig werden ,in dem erst einmal die eigne PHV dafür "geradesteht" und sich hinter den Kulissen das Geld beim Schadensgegner wiederholt..

Wie gesagt ,wichtig schon, aber auf Grund dessen ,das dies im Zusammenhang der zigtausend PHV Fälle ,die jeden Tag gemeldet werden ,passiert ,eher unwahrscheinlich..

Auch wie gesagt : Bei Vergleichen über Makler ist dieser Passus (meist ohne Mehrbeitrag) mitaufgeführt..

HG DerMakler

DerMakler  29.07.2011, 15:15

Danke für die Auszeichnung ! HG DerMakler

Automatisch läuft da gar nichts. Das kostet auf jeden Fall einen Mehrbeitrag (ca 20 €) Dann ist zu bedenken, dass dabei immer eine Selbstbeteiligung gilt. Außerdem muss der Versicherungsnehmer erst vergeblich seine Forderung durchgeklagt haben.. Es ist also ein steiniger Weg bis du da tatsächlich Geld siehst. Ob sich das dann lohnt, ist die nächste gute Frage. Eine Haftpflichtversicherung soll den Versicherungsnehmer vor den finanziellen Ruin schützen. der ihm droht, wenn er tatsächlich jemenden geschädigt hat. Alles andere ist unnötige ( TEURE) Spielerei

Das ist einer der wichtigsten Punkte auf den man nicht verzichten wollte (und übrigens kein Geld kostet, ist bei jeder vernünftigen Privathaftpflicht heutztage automatisch dabei, wenn nicht ist das höchstwahrscheinlich auch im Rest ein Schrottarif).

Beispiel: Aus Unachtsamkeit wird man umgeschubst und fällt leider unglücklich. Durch die Folgen kann man seinen Beruf nicht mehr ausüben. Dadurch enstehen einmalige Ansprüche von 30.000 und auf Zahlung einer lebenslangen monatlichen Rente. Der andere hat aber weder Privathaftpflicht (was aus meiner Sicht eben wegen sowas eine Pflichtversicherung sein sollte) und auch kein Geld (was eben gerichtlich = Insolvenz) festgestellt ist.

Und jetzt sag mir noch einer dass eine Forderungsausfallversicherung überflüssig ist??

JaAl11  30.06.2011, 17:41

Und die Versicherung zahlt nur, wenn man sich vorher durch alle Instanzen geklagt hat und nachweist das der Andere auf Dauer nicht zahlungsfähig ist. Viel Spaß dabei!

holger1st  30.06.2011, 21:05
@JaAl11

Bitteschön? Fragt mal die Leute die ohne dem bereits am finanziellen Ende wären oder glaubt ihr sowas wäre noch nie eingetreten? Und wenns unwichtig für einen ist bitte, aber jeder gute Tarif der auch die sonstigen Dinge drin haben die heute drin sein sollten haben das so oder so eingeschlossen, wir reden hier also um keine Mehrprämie.

Das mit Gericht zieht auch nicht, denn logischerweise muss man jede Forderung eintreiben, wenn nicht gezahlt wird muss eben Mahnverfahren bis zum gerichtlichen Bescheid gemacht werden falls der andere eh nicht schon EV hat. Oder glaubt hier ein Dritter würde hier einspringen einfach weil jemand sagt er hätte kein Geld? Für das gerichtliche kann man sogar ebenfalls eine Zusatzdeckung für den Forderungsausfall haben.

Kleinkind zieht hier nicht, weil durch das Kleinkind überhaupt kein gesetzlicher Anspruch entsteht. Das ist bitter wenn man geschädigt ist, aber erstens gehören Kleinkinder zum Lebensrisiko von einem jeden wie auch mal einem im Wald mal ein Ast auf den Kopf fallen kann - und dann hat jeder der Kleinkinder hat hoffentlich auch einen heute üblichen guten Tarif mit Einschluss der deliktunfähigen Kinder. Natürlich, wenn diese Eltern auch rumzicken wegen 10€ Mehrprämie/Jahr für einen guten Tarif bloss weil da auch wieder Forderungsausfalldeckung drin ist... ;-)

Dann ist der Hauptsinn und Zweck der Haftpflicht eben nicht der Kleinkrusch, sondern der extistenzgefährdende Großschaden. Das von mir genannte Beispiel ist real und Rente wird über die Laufe der kommenden Jahrzente insgesamt sicher über eine halbe Million sein. Dass die Forderungsausfalldeckung erst ab 1-3Tausend zahlt ist da vollkommen egal. Diese Grenzen sind sogar notwendig, da es schon jetzt zuviele Betrüger gibt. Die Prämie muss aber für alle noch bezahlbar bleiben.

DerHans  30.06.2011, 17:02

Das Be bisschen an den Haaren herbei gezogen. Viel häufiger ist der Fall, dass das Nachbarkind zum Beispiel einen Sandkuchen auf dem Lack des Autos gebacken hat. Das scheitert dann wieder daran, dass man den Nachbarn nicht verklagen will. Dann ist man auch mit der Ausfalldeckung so weit wie vorher.

Ist eher unnütz. Zum einen, weil die Wahrscheinlichkeit, dass dir jemand ohne Privathaftpflichtversicherung einen Schaden zufügt eher klein ist. Zum anderen übernimmt die Aussfalldeckung nur, wenn der Schaden gerichtlich eingeklagt wurde. Und sie übernimmt auch nur ab einem gewissen Mindestwert (meist verhältnismässig hoch angesetzt.)

Wenn der Prämienunterschied erheblich ist, kündige diesen Zusatz.

Wie oft brauchst du die überhaupt?

Ist die wichtigste Versicherung im Schadensfall, aber wie selten/oft passiert es, dass jmd. einem etwas kaputt macht, was er nicht ersetzten kann und auch keine Haftpflicht hat und dann nach Antrag Deine Versicherung den Fall nicht ablehnt aus irgendwelchen gründen?

Cornyx  30.06.2011, 15:52

wobei die Option ja meist nicht viel kostet.................