Sind nach dem neuen Streaming-Urteil auch nicht lizenzierte Animes betroffen?

4 Antworten

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Alle Animes sind urheberrechtlich geschützt. Ob eine Anime in Deutschland lizenziert worden ist oder nicht, spielt absolut keine Rolle. Dass eine Lizenz etwas an der Legalität ändert, ist eine hartnäckige Irrglaube in der deutschen Anime-Community. Selbst auf Gutefrage.net wirst du auf User stossen, die immer noch glauben, dass eine Lizenz etwas über die Legalität aussagt.

Das deutsche Urhberrecht schreibt Folgendes:

§ 44a UrhG

"Zulässig sind vorübergehende Vervielfältigungshandlungen, die

1. flüchtig oder begleitend sind, ...
2. ...
3. ...
4. die keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung haben"


Der EuGH hat beim Urteil vor ein paar Tagen entschieden, dass Streaming aus rechtswidrigen Quellen eben "eine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung" haben. Der Richter begründet damit, dass die Absatzchancen von legalem Streaming oder sonstiger Auswertung ansonsten geschwächt werden.

Seit daher darf man nur noch Streamingdienste nutzen, die nicht offensichtlich illegal sind. Seiten, die nicht offensichtlich illegal sind, sind zum Beispiel

- YouTube
- Myvideo
- Clipfish
- Crunchyroll
- Akiba Pass
- Anime on Demand
- Filmconfect
- Viewster
- Daisuki.net
- Amazon Prime Instant Video
- Netflix
- Netzkino
- maxdome
- ProSieben Maxx
- viki.com

Wenn du aber dennoch auf illegalen Seiten Animes streamst, liegt die Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden, bei weniger als 1%. Dafür muss man zuerst gegen den Seitentreiber ermitteln und ihn dazu drängen, deine IP-Adresse herauszugeben, was als nahezu unmöglich erscheint, weil der Hoster praktisch im Untergrund lebt.

Wie teuer kann eigentlich eine Abmahnung sein? Die Anwaltskanzlei WBS schätzt eine Mahngebühr von 150 €.

Cupcacke1412 
Beitragsersteller
 01.05.2017, 18:30

Danke für die ausführliche Antwort :)

Hab zwar auf ne positive Antwort gehofft, aber jetzt weiß ich wenigstens bescheid...

Is zwar schade aber kann man nicht ändern :3

schönen Abend noch :D

Sie waren schon Jahre vor dem Urteil illegal, also lizenzierte und unlizenzierte Titel.

Das Urteil schafft die bisherige "Grauzone" ab. Unerlaubtes Streaming ist gesetzlich verboten. Ob lizenziert oder nicht spielt keine Rolle.

Jedoch ist keine Abmahnungswelle zu befürchten, da die Animeseiten die IP Adressen nicht einfach so rausgeben. Es sei denn sie werden gerichtlich dazu gezwungen.

Dazu kommt ja auch, dass die deutschen und japanischen Publisher ein Interesse daran haben müssen zu klagen. Wirklich jeden Nutzer von illegalen Streams abzumahen wäre ein riesiger Kosten- und Verwaltungsaufwand...

Ist auch illgal