Sexuelle Belästigung durch Mitschüler
Vor einiger Zeit hat mir eine Freundin anvertraut, dass sie sich durch einen Klassenkameraden belästigt gefühlt hatte. Nach einem harmlosen Smalltalk hatte er sie z.B. nach Vorlieben, Körbchengröße und über die Tatsache, ob sie noch Jungfrau sei, ausgefragt. Anschließend hatte er ihr ein Bild von sich selbst, nur in Boxershorts, geschickt. Ist das überhaupt sexuelle Belästigung und somit strafbar? Steht darauf auch für Jugendliche eine Strafe? Und was kann ich dagegen tun? Ich will auf keinen Fall einfach zusehen! Danke schon im Voraus.
11 Antworten
das ist eine blöde situation aber ich glaube solange er sie nicht anfasst oder so etwas ist das keine sexuele belästigung ich meine ihr könnt es jemandem sagen aber ich denke nicht, dass es etwas bringen wird. deine freundin soll einfach nicht auf solche fragen antworten , ich hoffe sie hat nicht genatwortet und nur in boxerhorts ist auch so eine sache , er hat ihr ja nichtst gezeigt also wenn du weist was ich meine solche fragen werden vielen mädchen gestellt ich denke es ist harmlos aber man sollte trotzdem vorsichtig sein und auf abstad halten
Das würde ich so jetzt noch nicht als sexuelle Belästigung einstufen. Nicht gleich übertreiben. Einfach nicht drauf eingehen und gut ist, wenn dann noch was kommt kann man über weitere schritte nachdenken.
Sexuelle Belästigung ist kein Straftatbestand und mithin legal, sofern es keinen der bestehenden Straftatbestände wie zum Beispiel Beleidigung erfüllt.
In dem geschilderten Verhalten kann ich keine Straftat erkennen.
Ist das überhaupt sexuelle Belästigung und somit strafbar?
Da es gar keinen Straftatbestand der "sexuellen Belästigung" gibt, kann das auch nicht strafbar sein.
Was es gibt: Beleidigung (mit sexuellem Hintergrund). Also wenn jemand einen anderen aus einem sexuellen Motiv herabwürdigt. Aber davon ist hier nichts zu sehen.
Und Fotos in Shorts zu verschicken, ist schon gar nicht "sexuell". Das wäre es, wenn er keine Shorts angehabt hätte. Und eigentlich auch nur dann, wenn er dabei noch eine Erektion gehabt hätte - jedenfalls wenn deine Freundin noch nicht volljährig gewesen ist, und das nicht gewollt hätte. Oder wenn sie U14 und er Ü14 war.
Ebenso darf ein Ü14 nicht auf U14 einwirken zum Zweck, Sex zu haben. Ü14 machen sich in D damit nämlich strafbar - sowohl mit dem Sex, als auch mit dem Versuch. Wenn aber beide U14 oder beide Ü14 sind ...
Und was kann ich dagegen tun? Ich will auf keinen Fall einfach zusehen!
Dann schau nicht hin. ^^
Rate ihr, dass sie ggf. den Kontakt abbrechen soll. Aber es würde mich wundern, wenn sie selber nicht bereits auch auf diese Idee gekommen wäre. =;-)
Das ist eher psychisch gestört. Sie sollte es seiner Mutter mitteilen. Bzw. du.