Schriftliche Stellungnahme Arbeitgeber?

3 Antworten

Tja, einfach mal so. Und das Ganze auch nicht ernstgenommen. Das ist der Knackpunkt und Dein Arbeitgeber möchte, daß Du da mal ganz intensiv drüber nachdenkst. Sowohl in der Berufsausbildung als auch später im Job hast Du Pflichten. Da kannst Du nicht einfach mal so keinen Bock haben. Und verschlafen? Bekommst Du so wenig, daß Du Dir keinen ordentlichen Wecker leisten kannst? Es gibt keine Entschuldigung für Dein Handeln - nur die Einsicht, daß Du gewaltigen Bockmist verzapft hast. Zu dieser Einsicht mußt Du aufgrund eigener Überlegung gelangen. Und diese Überlegungen solltest Du Deinem Arbeitgeber darlegen, ebenso die daraus gewonnene Erkenntnis als auch die Maßnahmen, die Du zur Verhaltensänderung ergreifen wirst. Und an der Wirksamkeit der Maßnahmen und am Erfolg Deiner Verhaltensänderung wirst Du gemessen werden.

Boris99 
Beitragsersteller
 18.07.2017, 11:12

Erstmal danke für die Antwort. Natürlich gibt es keine Entschuldigung für mein Handeln das ist mir durchaus bewusst, der Fehler lag halt am Anfang ganz meinerseits und den habe ich natürlich eingesehen ab dem Zeitpunkt auch eingehalten .

GanMar  18.07.2017, 11:57
@Boris99

Okay, dann könntest Du das auch so aufschreiben. Ich habe sehr oft gehört, daß sich Sachen besser einprägen, wenn man sich die Mühe macht, sie aufzuschreiben als lediglich zu hören, zu lesen oder zu sagen. Sicher bin ich zwar nicht, aber ich wünsche Dir, daß es funktioniert.

Das ist gut, daß die Berufschule Deinen Arbeitgeber informiert hat. Berufschule zählt wie arbeiten. Fernbleiben heißt BLAU machen.

Dein AG will die Gründe wissen und wie Du gedenkst, das zukünftig zu vermeiden.

DAS solltest du ernst nehmen, sonst ist es bald dein Ex-AG

Boris99 
Beitragsersteller
 18.07.2017, 11:08

Natürlich habe ich es jetzt ernst genommen und seit dem Gespräch 101% pünktlich, aber ich meine jetzt genau ob es da einen Aufbau oder sowas ähnliches gibt

FGO65  18.07.2017, 11:10
@Boris99

Nein, da musst du dir schon selbst Mühe machen.

Und deine Stellungnahme kommt in deine Personalakte