Rückkehr aus Australien Zoll
Hallo ihr Lieben :)
Ich arbeite momentan als Au Pair in Sydney, und werde vorraussichtlich zwischen März und Mai wieder nach Hause fliegen. Letzte Woche ist mein Handy kaputt gegangen und nun spiele ich mit dem Gedanken mir hier ein iPhone 4S zu kaufen. Nun meine Frage/ Problem: Werde ich bei meiner Rückkehr nach Deutschland Probleme mit dem deutschen Zoll bekommen? Das iPhone würde circa 600$ (im Moment etwa 480€) kosten und damit würde ich ja die Reisefreimenge von 430 € überschreiten. Doch nach fast einem halben Jahr wird das iPhone ja nicht mehr genauso viel wert sein wie am Anfang. Wie will der Zoll bewerten wie viel das Handy noch wert ist? Oder interessiert die nur wie viel man ursprünglich für die Ware bezahlt hat? Ich habe das Internet schon ewig nach einer Antwort abgesucht, doch leider nichts brauchbares gefunden. Ich bin für jede Antwort dankbar!
Liebe Grüße Jasmin
6 Antworten
Nach den gesetzlichen Bestimmungen musst Du das Telefon tatsächlich verzollen, da es nicht älter als 12 Monate ist.
Man könnte theoretisch aber auch so tun, als hätte man das Telefon schon länger und falls der Zoll nachfragt, sagen, daß das Telefon schon alt ist und man es halt immer pfleglich behandelt hat. Bei Telefonen, die man mit sich führt, die also "im Gebrauch" sind, schauen die nicht gar so genau hin.
Die gehen dann nach dem aktuellen Wert oder der Quittung, notfalls wird geschätzt und eine Gebühr wäre oberhalb der Grenze fällig.
Sollten Sie von Australien wieder in die EU einreisen wollen so müssen Sie folgendes beachten: -Zollfrei sind 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250g Tabak, 1 l Spirituosen, 2 l Wein, 250g Kaffee (andere Waren im Werte von max 170 Euro).
Ein Smartphone in Benutzung mit evtl. Gebrauchsspuren soll zollpflichtig sein? Also ich weiß ja nicht... es ist ja nicht so das du ein komplett neues und verpacktes Gerät mit nach Hause nimmst. Rein äußerlich ist es dem Gerät ja nicht anzusehen, wann und wo du es gekauft hast. Musstest du denn dein altes Handy bei der Einreise deklarieren oder Zoll dafür entrichten?
An Deiner Stelle würde ich mir eine Auskunft vom dt. Zoll per Fax oder Email einholen, den Ausdruck bei der Einreise mitführen und evtl. vorlegen (→ http://www.zoll.de/DE/Service/Auskuenfte/Zollthemen/zollthemen_node.html).
Grundsätzlicg gilt der gezahlte Preis laut Rechnung als Zollwert. In bestimmten Fällen (wie bei Dir) kann man auch den Wert gleichartiger Waren nehmen. Einfach bei ebay gucken, für wieviel Geld ein gleivhes, gebrauchtes iPhone über den Tisch geht.
Ansonsten bei der Rückreise beim Zoll am Flughafen melden und das ganze freundlich schildern. Der beisst schon nicht :)