Rechtslage Roller Umbau 72ccm?

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn du es eingetragenen bekommst, musst du den Roller noch ummelden. Das darfst du nicht vergessen. Es handelt sich durch den anderen Motor immerhin nicht mehr um ein Kleinkraftrad, sondern um ein Leichtkraftrad, da der Hubraum über 50ccm liegt. Hierfür benötigt man ein richtiges Kennzeichen und nicht mehr das kleine Versicherungskennzeichen.

Ganz ehrlich??? Einfach einbauen, keine Werbung damit machen und fahren!

Wie schon geschrieben wurde hat der Roller dann über 50ccm und müsste richtig versichert werden und du müsstest auch Steuer zahlen.

Zudem müsstest du auch alle 2 Jahre zum Tüv, was wiederum zusätzliche Kosten verursacht.

Die Umtragung selbst darf man dann auch nicht vergessen und die wird mit Sicherheit nicht billig, sofern du das überhaupt eingetragen bekommst. Immerhin würdest du aus einem Roller ein Leichtkraftrad machen...

Wenn man sich das alles zusammen rechnet, dann spiele ich lieber Poker mit der Polizei...! Und falls die mich erwischen würden, dann zahl ich ne kleine Strafe und bau eben alles wieder zurück. Ist zumindest günstiger, als wenn du auf der legalen Schiene fährst.

BackupBone  14.03.2018, 17:11

und wenn er damit jemanden umfährt, zahlt die Versicherung nicht, was seeeeehr teuer wird.

blacksheepkills  15.03.2018, 06:28
@BackupBone

Er soll ja auch niemanden damit umfahren...

Ich verstehe nicht, warum du so einen Aufwand betreiben möchtest, denn eine Veränderung am Motor die zur einer Leistungssteigerung führt, kann nicht mehr als Roller bezeichnet werden. Eine Rollerversicherung wäre auch nur für Roller und bei einem Unfall, hättest du keine Deckung von deiner Versicherung.

Mein vorschlag, kauf dir gleich einen 80ccm oder 125 ccm Roller

Beispiel Piaggio TPH 80 oder TPH 125

Es gibt auch andere Modelle

Krolikmobil 
Beitragsersteller
 16.03.2018, 22:28

Danke für Deine Mühe einer Antwort! Du vergisst, dass mir zum Zeitpunkt meiner Fragestellung nicht bewusst war, dass durch die Umbauten der Roller in eine andere Klasse rutscht. Die neuen EU-Richtlinien, die jeweils mit nationalen Eigenheiten umgesetzt wurden, haben viel Unklarheiten produziert. An anderer Stelle hatte z.B. jemand behauptet, solange die Drosselung auf 45 h/km bliebe, könne man bis zu einer Größe von 149ccm mit kleinem Versicherungskennzeichen fahren. Auch eine der hiesigen Antworten behauptete, man müsse den Umbau lediglich der Versicherung melden. Ich habe mich bewusst gegen "richtige" Leichtkrafträder entschieden (80er/125er ohne Drosselung), um dem Aufwand von KFZ-Steueranmeldung und regelmäßigem TÜV und ASU zu entgehen. Zudem fahre ich zu 90% nur innerhalb des Stadtgebietes. Wäre der Umbau ohne viel Verwaltungsaufwand legal möglich gewesen, hätte ich ihn zwecks stärkerem Schub bei geringen Kosten vornehmen lassen. So aber bleibt es wie es ist. Frage geschlossen. Danke :)

Klasse 1b für 80er oder A1 bis125 ccm ist dafür notwendig und TÜV kein Versicherungskennzeichen mehr sondern ein Nummernschild für Leichtkrafträder .

Wie schnell das Ding ist spielt keine Rolle der Hubraum macht das alles bis 50ccm gilt als Mofa Moped Mokick Kleinkraftrad über 51ccm ist das ein Leichtkraftrad bis 125ccm

Die Drosselung auf 45 km/h bringt Dir nichts, da der Roller dann mehr als 50 ccm hat. Damit wird er dann zum kleinem Motorrad, wie eine 125er.

Allein dafür eine Betriebserlaubnis und eine Zulassung zu bekommen dürfte schwierig werden. Zusätzlich brauchst Du mindestens Führerschein A1.

emib5  14.03.2018, 12:53

Ja, da Du dann ein zulassungspflichtiges Fahrzeug hast, da über 50 ccm.

Krolikmobil 
Beitragsersteller
 14.03.2018, 12:50

Am Führerschein soll es nicht liegen, da ich alle Maschinen offen fahren darf. Die Frage ist tatsächlich, ob man das kleine Versicherungskennzeichen dann gegen ein "Backblech" austauschen müsste.