Post vom Verkäufer eBay Kleinanzeigen?
Hallo habe einen sehr komischen Fall bei eBay Kleinanzeigen und zwar geht es darum dass ich vor ca. 4 Wochen ein Skatebord gekauft habe diese aber mit Versand ankamm.Ich hatte ihm damals gesagt dass ich am nächsten Tag überweise dieser hatte jedoch schon los geschickt und siehe da am darauf volgenden Tag stand es vor der Tür.Habe bis her nicht bezahlt ,,Ich weiß ist doff`` jedenfalls habe ich jetzt post bekommen nach 3-4 Wochen ich soll doch blablabla€ zahlen an sein Konto keine Adresse von ihm dass einzige was er von mir hat ist der Name und die Adresse er meinte sollte ich dass nicht tun würde er einen Anwalt einschalten.Jetzt zwei Gedanken von mir was ist wenn ich es nicht tu er hat nicht meinen ganzen Namen man ja auch die anschrieft von der Freundin sein und er hat keine Anschrieft angegeben zudem ist es eBay Kleinanzeigen.Wer ist im recht? Ps: alles wurde über denn chat bei eBay kleinanzeigen geklärt kein Vertrag nichts.
17 Antworten
Natürlich kann er eine Anzeige machen. Er hat ja die Adresse von dir.
Vielleicht steht er auch bald vor deiner Tür mit ein paar Gangmitgliedern mit Golfschlängern ;) Ich würd´s gut finden ;)
Nur weil es am nächsten Tag da war, willst du nicht bezahlen?? Hä??
Warum nutzt du Menschen aus, die dir vertrauen und die Ware sofort losschicken? Hat man da nicht ein Gewissen?
Bei sowas krieg ich schon keine Lust mehr auf kleinanzeigen. Zu viele Idioten.
Bezahl einfach und fertig. Eine Entschuldigung für die Verspätung sollte auch noch drin sein.
Er ist im Recht. Dein Name mit Adresse ist vollkommen Ausreichend, um Forderungen zu stellen.
Also Leute gibt es ...
Du hast mit Ihm einen mündlichen Vertrag (der mit dem Chatverlauf belegt werden kann), er hat dir vertraut, das du ihm das Geld überweist. Was du jetzt machst ist schlicht und einfach Betrug. Er kann z.B. ein EU Mahnverfahren in Gang setzen, das wird dann für dich teuer und geht bis zur Zwangsvollstreckung.
Natürlich hast du mit ihm einen Vertrag...Du hast die Ware von ihm, also bezahl das auch. So was ist echt assi
Ich verstehe nicht so recht, was dein Problem ist. Du hast über eBay-Kleinanzeigen einen Kaufvertrag mit dem Verkäufer abgeschlossen (das geht auch ohne irgendetwas "schriftliches", der Chat reicht da völlig aus - auch als Beweis vor Gericht, falls es dazu kommen sollte). Jedenfallls ist das dann der Fall, wenn es zwei übereinstimmende Willenserklärungen gibt - eine von dir und eine dazu passende vom Verkäufer.
Der von euch abgeschlossene Vertrag muss nur drei wesentliche Punkte enthalten:
- den Kaufgegenstand (also das Skateboard)
- den Kaufpreis (habt ihr den abgesprochen, so ist auch dieser Punkt erfüllt)
- die Vertragspartner (hier gibt es kein Problem, Vertragspartner sind du und der Verkäufer)
Sofern ihr euch also auf einen Preis geeinigt habt, ist ein Kaufvertrag (§ 433 BGB) geschlossen. Und dieser verpflichtet den Verkäufer, dir die Sache zu übergeben und zu übereignen. Dieser Pflicht ist er nachgekommen, du hast das Skateboard erhalten.
Der Vertrag verpflichtet dich im Gegenzug dazu, dem Verkäufer den Kaufpreis zu zahlen. Das hast du bisher nicht getan und ich frage mich, warum du das noch nicht getan hast und jetzt fragst, wer im Recht ist. Vielleicht verstehe ich dein Problem auch nicht so ganz - hat das etwas damit zu tun, dass er das Skateboard verschickt hat statt es vorbeizubringen oder was ist dein Problem?
Also: Du bist dazu verpflichtet, den Kaufpreis zu zahlen. Tust du das nicht, kann der Verkäufer dich auf Zahlung verklagen. Lass es lieber nicht darauf ankommen - denn ich sehe keinen Grund, warum du nicht zur Zahlung verpflichtet sein solltest. Und wenn du es auf eine Klage ankommen lässt, wirst du verlieren und dann nicht nur das Skateboard, sondern auch die Prozesskosten und die Anwaltskosten des Verkäufers zahlen müssen.
Noch ein Hinweis am Schluss:
Anders als hier einige schreiben liegt meiner Ansicht nach kein strafrechtlich relevanter Betrug (§ 263 StGB) vor. Du hast dich also nicht strafbar gemacht - es sei denn, du hast das Skateboard in der Absicht gekauft, den Kaufpreis nicht zu zahlen. In diesem Fall läge nämlich ein Betrug vor, du hättest dich also strafbar gemacht.
Aber selbst wenn du tatsächlich beim Kauf das Skateboard bezahlen wolltest und es jetzt nur nicht tust, wird das Ganze so aussehen wie ein Betrug. Man müsste dir zwar nachweisen, dass du tatsächlich in der Absicht gehandelt hast, das Skateboard nicht zu bezahlen. Aber: Die Frage ist, ob man dir glaubt. Du solltest es daher nicht auf eine Strafanzeige und ein darauf folgendes Ermitlungsverfahren ankommen lassen.
Nochmal: Vielleicht verstehe ich dein Problem nicht richtig. Aber die Rechtslage ist in meinen Augen völlig klar: Du musst das Skateboard bezahlen. Falls du dich irgendwie missverständliche ausgedrückt hast und wir alle dein Problem nur nicht richtig verstehen, kannst du das ja nochmal verdeutlichen.